Abmahnfähig: "Inselzuschläge sind in unseren Versandkosten nicht enthalten."
Das Landgericht Oldenburg entschied durch Urteil (Az. 15 I 656/08), dass es wettbewerbswidrig sei, die Versandkosten für den Versand nach Deutschland anzugeben und gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass "die angegebenen Versandkosten nur für Deutschland (ohne Inseln) gelten".
Inselzuschlag
Beitrag von Peggy_Berisha
03.02.2014, 10:39 Uhr
Selbst unsere Schriften haben es in eine DIN-Norm geschafft und sind klassifiziert, und es ist nicht möglich, einen konkreten Versandpreis anzugeben, nur weil die Ware auf eine Insel geht??? Wie lächerlich
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Dann sollte der gesetzgeber.... von dh, 23.09.2008, 17:42 Uhr
Dann sollte der gesetzgeber und hier auch gleich dser für das o.g. urteil die logistik-anbieter zur rechenschaft ziehen. es ist teilweise schlichtweg unmöglich die versandkosten auf eine insel oder unter besonderen bedingungen zu errechnen. ich finde es durchaus auch dem kunden zuzumuten,... » Weiterlesen
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