Irreführende Werbung und Werbung mit Selbstverständlichkeiten: Auf den Kontext kommt es an
Irreführende Werbung ist verboten: Der Verbraucher soll vor der unrichtigen Annahme geschützt werden, die beworbenen Waren böten einen qualitativen Vorsprung vor der Konkurrenz, der überhaupt nicht existiert. Jedoch ist bei der rechtlichen Betrachtung von Werbeversprechen vor allem auf die Gesamtaussage abzustellen; aus dem Kontext herausgetrennte Einzelaussagen können nicht ohne weiteres abgemahnt werden.
Ebay wirbt mit Selbstverständlichkeiten
Beitrag von Inga
05.12.2013, 08:23 Uhr
Ebay wirbt ja ständig mit Selbstverständlichkeiten.
Es wird besonders penetrant auf fast jeder Seite herausgestellt, dass man sein Geld zurück erhält, wenn mal Ware nicht ankommt. Das ist aber für gewerbliche Händler bereits gesetzlich geregelt und ich denke nicht, dass Ebay für private Händler eine solche Aussage machen kann.
Es wird nicht nur dadurch, sondern auch durch ähnliche Maßnahmen, insbesondere auch was die Zahlung per PayPal angeht, dem Käufer immer wieder suggeriert, dass jeder Ebay Händler sein Feind ist, der ihn betrügen will, und nur, wenn er bei Ebay kauft, ist er vor den bösen Händlern und ihren betrügerischen Absichten sicher.
Ein solches Verhalten müsste doch eigentlich abzumahnen sein.
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Zitronenlimonade - selbstverständlich ohne Koffein von Ralf Strozinsky, 27.07.2012, 14:10 Uhr
Da würde mich in diesem Zusammenhang doch einmal interessieren wie die die im Vordergrund stehende Werbung "Ohne Koffein" auf der Zitronenlimonade (Sprite) eines Limonadenherstellers (Coca Cola) zu bewerten ist. Hier hat wohl kein normalinformierter und angemessen aufmerksamer Verbraucher mit... » Weiterlesen
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Schaun mer mal von J. Oberle, 16.12.2011, 15:25 Uhr
Na dann wollen wir doch mal gucken, ob nicht demnächst ein anderes LG oder gar OLG daherkommt, um einen ähnlichen Sachverhalt ganz anders zu bewerten.
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