Leserkommentar zum Artikel

Irreführende Werbung und Werbung mit Selbstverständlichkeiten: Auf den Kontext kommt es an

Irreführende Werbung ist verboten: Der Verbraucher soll vor der unrichtigen Annahme geschützt werden, die beworbenen Waren böten einen qualitativen Vorsprung vor der Konkurrenz, der überhaupt nicht existiert. Jedoch ist bei der rechtlichen Betrachtung von Werbeversprechen vor allem auf die Gesamtaussage abzustellen; aus dem Kontext herausgetrennte Einzelaussagen können nicht ohne weiteres abgemahnt werden.

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Schaun mer mal

Beitrag von J. Oberle
16.12.2011, 15:25 Uhr

Na dann wollen wir doch mal gucken, ob nicht demnächst ein anderes LG oder gar OLG daherkommt, um einen ähnlichen Sachverhalt ganz anders zu bewerten.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Ebay wirbt mit Selbstverständlichkeiten von Inga, 05.12.2013, 08:23 Uhr

    Ebay wirbt ja ständig mit Selbstverständlichkeiten. Es wird besonders penetrant auf fast jeder Seite herausgestellt, dass man sein Geld zurück erhält, wenn mal Ware nicht ankommt. Das ist aber für gewerbliche Händler bereits gesetzlich geregelt und ich denke nicht, dass Ebay für private Händler... » Weiterlesen

  • Zitronenlimonade - selbstverständlich ohne Koffein von Ralf Strozinsky, 27.07.2012, 14:10 Uhr

    Da würde mich in diesem Zusammenhang doch einmal interessieren wie die die im Vordergrund stehende Werbung "Ohne Koffein" auf der Zitronenlimonade (Sprite) eines Limonadenherstellers (Coca Cola) zu bewerten ist. Hier hat wohl kein normalinformierter und angemessen aufmerksamer Verbraucher mit... » Weiterlesen

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