BGH: „Tell-a-friend“-Werbung ist unzulässig
Jüngst hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.09.2013 entschieden, dass sogenannte „Tell-a-friend“-Mails abmahnbare und damit unlautere Werbung darstellen. Diese Entscheidung setzt dem andauernden Meinungsstreit, inwiefern das Werben mit Inhalten durch die persönliche Empfehlung von Nutzern gegenüber bekannten Personen per Mail erlaubt ist, nun ein Ende.
Beitrag von Rau - Frage erweitert
Beitrag von Nadine
11.11.2013, 07:37 Uhr
... oder nur die eigene Mail-Adresse als Absender angeben müssen (z.B. Add this-Tool)?
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Ist Empfehlungsmail dann zulässig, wenn der Mailclient des Empfehlenden genutzt wird? von Bernhard Steuber, 09.06.2016, 12:06 Uhr
Diese Entscheidung lässt nach meiner Einschätzung offen, ob eine Empfehlungsmail, die eben nicht über den Server des Händlers (der Beklagten) versandt wird, sondern über das Mailprogramm des Empfehlenden zulässig wäre. Sprich: der Klick auf den Empfehlungsbutton öffnet den Mailclient des... » Weiterlesen
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Tell-afriend-Werbung von Rau, 08.11.2013, 17:08 Uhr
Guten Tag, vielen Dank für die Ausführungen. Ich habe es so verstanden, dass der Beklagte auch Versender der Empfehlungsmail ist. Wie sieht es denn aus, wenn der/die Empfehlenden dabei ihren eigenen Mailaccount nutzen, d.h. per Klick auf den Empfehlungsbutton deren Mailprogramm aufgerufen wird.
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