Leserkommentar zum Artikel

BGH: „Tell-a-friend“-Werbung ist unzulässig

Jüngst hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.09.2013 entschieden, dass sogenannte „Tell-a-friend“-Mails abmahnbare und damit unlautere Werbung darstellen. Diese Entscheidung setzt dem andauernden Meinungsstreit, inwiefern das Werben mit Inhalten durch die persönliche Empfehlung von Nutzern gegenüber bekannten Personen per Mail erlaubt ist, nun ein Ende.

» Artikel lesen


Tell-afriend-Werbung

Beitrag von Rau
08.11.2013, 17:08 Uhr

Guten Tag, vielen Dank für die Ausführungen. Ich habe es so verstanden, dass der Beklagte auch Versender der Empfehlungsmail ist. Wie sieht es denn aus, wenn der/die Empfehlenden dabei ihren eigenen Mailaccount nutzen, d.h. per Klick auf den Empfehlungsbutton deren Mailprogramm aufgerufen wird.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei