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Leserkommentar zum Artikel

Kampf gegen die schleichende „Zwangspaypalisierung“ – eBay-Händler schaltet Bundeskartellamt und EU-Kommission ein

Die Geschichte des (noch) einsamen Kampfes eines eBay-Händlers gegen den immer weiter zunehmenden Zwang, Paypay als Zahlungsweise bei eBay zu akzeptieren.

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"Käuferschutz" bei EBay

Beitrag von Philipp Mezger
30.10.2013, 09:44 Uhr

Servus zusammen, ich habe eine ähnliche Erfahrung wie Herr Höfker gemacht. Erstegert habe ich ein Gerät welches bereits ohne Funktion geliefert wurde. Fall eröffnet und Verkäufer per E-Mail über defekt informiert. Antwort kam mit erheblicher Verzögerung, dies könne viele Ursachen haben, der Fehler liege sicher bei mir. Auf den Hinweis das mit dem Original einwandfreie Funktion gegeben sei und außerdem ein Lötpunkt auf der Rückseite der Platine erkennbar sei, welcher nicht dorthin gehört, antwortete der Verkäufer wiederum mit Verzögerung einlenkend. Er häbe die Rechnung noch, ob ich nicht selbst mit der Firma Kontakt aufnehmen könnte, um die Garantie einzufordern. Akzeptiert von meiner Seite, gutmütig wie ich bin, sah ich kein Problem darin. Wiederum langes warten ( ca. 1 Woche ), Verkäufer teilt mir mit er finde die Rechnung nicht mehr und ob ich damit einverstanden wäre das Teil an ihn zurückzusenden, er würde mir dann über PayPal den Betrag erstatten. Wieder bin ich zu gutmütig für diese Welt und akzeptiere auch dies. Da kein Wort über die Versandkosten fiel hätte ich eigentlich hellhörig werden müssen. Nun habe ich dummerweise komplett falsch reagiert und das Päckchen als Brief versendet. Dies kostetete mich zwar "nur" 2,5 €, im Endeffekt aber über 70 €, da der Käuferschutz zu Gunsten des Verkäufers entschied. Da ich keinen Sendenachweis ( nur Brief um Kosten zu sparen, Einschreiben wäre notwendig gewesen ) hatte, stritt der Verkäufer ab den Artikel erhalten zu haben. Folge ist er hat jetzt 70 € und einen defekten Artikel, welchen er vermutlich wieder anbietet. Diese Masche scheint gerade gut zu laufen, ein Kollege hatte einen ähnlichen Fall.

EBay könnte hier auch auf den E-Mail Verkehr zurückkommen und nicht einfach dem Verkäufer recht geben, nur weil ich keinen Sendenachweis habe. Hätte sich jemand dort die Mühe gemacht und den E-Mail Verkehr gelesen, kann eigentlich nur zu meinen Gunsten entschieden werden. Warum sollte ich ein defektes Teil behalten oder das Gerät als defekt melden und behalten ?

Fakt ist ich habe nichts und der Verkäufer alles.

Grüsse Phil

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