Leserkommentar zum Artikel

UWG - Schwarze Klausel Nr. 6 - Hergelockt, abgeblockt und aufgebrummt - Wenn Kunden nicht mehr Könige sind

Sie sehen ein günstiges Angebot in der Presse. Sie gehen in das Geschäft und möchten das Produkt kaufen. Sie bekommen es aber nicht, weil der Verkäufer es Ihnen nicht erst zeigen will. Dafür zeigt er Ihnen ein „viel besseres“ Produkt. Was ist faul? Genau! Der Verkäufer verhält sich rechtswidrig – er verstößt gegen die Schwarze Klausel Nr. 6. Lesen Sie dazu jetzt den siebten Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|schwarze-liste-serie.html] .

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Verkäufer / Käufer !

Beitrag von All/gemeiner Linguist
12.06.2009, 22:54 Uhr

Nr. 6 betrifft den Fall, dass der Verkäufer sich weigert, dem Verkäufer das Produkt

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Der Kunde ist der Depp von Unbekannt, 05.06.2009, 09:44 Uhr

    Den Glauben daran, dass man irgendwo noch etwas günstig bekommen kann, habe ich schon lange verloren. Überall wird man über's Ohr gehauen und geneppt... Der Hammer ist allerdings, dass es sogar wettbewerbswidrig ist und es dennoch usus ist, die Kunden weiter zu narren!

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