Leserkommentar zum Artikel

UWG - Schwarze Klausel Nr. 6 - Hergelockt, abgeblockt und aufgebrummt - Wenn Kunden nicht mehr Könige sind

Sie sehen ein günstiges Angebot in der Presse. Sie gehen in das Geschäft und möchten das Produkt kaufen. Sie bekommen es aber nicht, weil der Verkäufer es Ihnen nicht erst zeigen will. Dafür zeigt er Ihnen ein „viel besseres“ Produkt. Was ist faul? Genau! Der Verkäufer verhält sich rechtswidrig – er verstößt gegen die Schwarze Klausel Nr. 6. Lesen Sie dazu jetzt den siebten Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|schwarze-liste-serie.html] .

» Artikel lesen


Der Kunde ist der Depp

Beitrag von Unbekannt
05.06.2009, 09:44 Uhr

Den Glauben daran, dass man irgendwo noch etwas günstig bekommen kann, habe ich schon lange verloren. Überall wird man über's Ohr gehauen und geneppt... Der Hammer ist allerdings, dass es sogar wettbewerbswidrig ist und es dennoch usus ist, die Kunden weiter zu narren!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Verkäufer / Käufer ! von All/gemeiner Linguist, 12.06.2009, 22:54 Uhr

    Nr. 6 betrifft den Fall, dass der Verkäufer sich weigert, dem Verkäufer das Produkt

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei