Leserkommentar zum Artikel

Achtung: Neue gesetzliche Anforderungen bei Geschäftsbriefen per E-Mail und Telefax

Nicht jeder hat mitbekommen, dass am 01.01.2007 das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) in Kraft getreten ist. Dieses bringt unter anderem für die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen die Neuerung mit sich, dass diese nun auch bei ihrer via E-Mail oder via Fax geführten Korrespondenz bestimmte formale Anforderungen einhalten müssen, die bisher nur für gedruckte Geschäftsbriefe galten.

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weitere Pflichtangaben

Beitrag von Steffen
02.06.2009, 10:19 Uhr

Ist die Umsatzsteuernummer nicht erforderlich? Oder die Steuernummer? Habe ich alles schon gesehen....

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