Das „neue“ Widerrufsrecht im Fernabsatz: Wichtige Änderungen für Unternehmer voraussichtlich ab dem 13.06.2014
Im Wege der Umsetzung der Europäischen Verbraucherrechterichtline 2011/83/EU (VRR) in nationales Recht ergeben sich künftig gravierende Änderungen für Händler im Ecommerce. Über die Inhalte der VRR hatten wir bereits im Jahr 2011 in einer umfassenden Serie informiert. Einen ersten Ausläufer der VRR bekamen deutsche Händler schon zum 01.08.2012 zu spüren: Die Änderungen des § 312g BGB zur Umsetzung der „Buttonlösung“ in nationales Recht verursachten einen enormen Umstellungsaufwand und ließen in der Praxis viele Frage offen.
EBAY zwingt TOP-Verkäufer zu 1 Monat Widerrufsrecht
Beitrag von Lizz
11.06.2013, 21:02 Uhr
Jetzt haben wir ab 2014 ein einheitliches Recht in der EU und nun hebelt EBAY das schon wieder mal aus. Mit welchem Recht frage ich mich. Steht EBAY über den Gesetzen??? Dürfen sie alles - einfach so??? Der Firmensitz für Europa liegt schließlich innerhalb der EU und zwar in Luxemburg. Momentan betrifft es anscheinend nur "erst mal" die TOP-Verkäufer.... aber wer ebay kennt.... mehr sag ich gar nicht. Entweder ist man ein TOP-Verkäufer oder man ist es nicht. Was soll das also, wenn man bei einigen Angeboten diesen "Pömpel" hat und bei anderen, wo es z.B. bei Dessous unsinnig und tödlich sein kann noch weitere 14 Tage zu gewähren, da wird der "Pömpel" entzogen. Was und wie da die Ware teilweise am letzten Tag des WR zurück kommt ist unter aller Sa...., das will man nicht anfassen. Ich dachte immer die Neuschaffung des Widerrufsrechts sollte nun ein für alle Mal für jeden EU-Bürger gleich sein und man kann sich bei allen Käufen auf 14 Tage verlassen, kein rumsuchen mehr !!! Nun macht EBAY wieder mal seine eigenen Gesetze und der Käufer darf sich wieder bei jedem Einkauf selbst durch die WR's lesen. Wo bekomme ich 14 Tage, wo 1 Monat....das darf doch alles nicht wahr sein.
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Bgb 312 absatz 2 von Luca Djerfi, 27.03.2019, 15:26 Uhr
Ich habe den fall habe das agb woe jeder auch überflogen. Nun wurde auch unter dem agb ein kleiner blauerkasten mit blauer schrift hinzugefügt den ich überlesen habe. Hat nun beim digtalen erwerb von tickets dieser Paragraph wirkun den ich wusste nicht das es dieses gesetz gibt und habe das... » Weiterlesen
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Verbraucher von Moritz Mustermann, 07.06.2017, 15:45 Uhr
Wenn man dem einleitenden Wehklagen des Autors über die Vielzahl an Änderungen im Widerrufsrecht, die künftig die Versandunternehmen treffen, aufgesessen wäre, hätte man doch beinahe dem Irglauben verfallen können, dass es sich um Änderungen zum Vorteile des Verbrauchers handelt. Mitnichten! Den... » Weiterlesen
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Sehr hilfreich von PRosa Wortvermittlung, 23.03.2015, 12:54 Uhr
Sicherlich wird es bei der Umsetzung der neuen Regelungen noch zu einigen Problemen kommen - alles in allem sieht das aber auf den ersten Blick doch recht vernünftig und auch unternehmerfreundlich aus, wie ich finde. Jedenfalls möchte ich mich sehr herzlich für die klare, nicht juristisch... » Weiterlesen
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Was ist bei mängeln von Buss, 12.03.2015, 17:27 Uhr
Wie verhält es sich mit den Rücksendekosten, wenn die gelieferte Ware beschädigt beim Kunden ankommt? Trägt dann der Kunde im Widerrufsfall diese Kosten oder der Händler?
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Reason for right of withdrawal. von Louis, 05.09.2014, 09:18 Uhr
In Holland companies running a webshop are mostly being told that consumers cannot be required to give a reason when using the right of withdrawal. This article states that consumers can be required to give a reason. Is this situation specific to Germany or should it apply EU-wide?
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Schreibfehler? von Juristin, 03.06.2014, 17:23 Uhr
Muss es unter Ziffer 4 nicht heißen [§ 355 Abs. 4 S. 3 BGB bestimmt derzeit ...] Also 355, statt 357
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Schlechte Umsetzung von Joachim K., 27.04.2014, 21:22 Uhr
wie sollen Shopbesitzer das alles rechtskonform umsetzen!? Das ist doch zum verrückt werden mit diesen Sesselpupsern! Da wird es eine Menge Abmahnungen geben, da freuen sich wenigstens die Anwälte........
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Was drucken wir nun in die AGB?? von Edgar, 02.01.2014, 14:45 Uhr
Da diese doch gravierenden Änderungen nun VORAUSSICHTLICH ab 13.6. gelten sollen, aber in die AGB EIngang finden müssen und sich diese meist (wie bei uns) auf der Rückseite der Rechnungsbogen befinden stellt sich die gute Frage was drucken wir da? 2 Versionen und werfen dann die ungültigen... » Weiterlesen
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Danke für gut dargelegte Infos zu den Änderungen im Fernabsatz von Spieluhren-Shop24, 19.12.2013, 13:25 Uhr
Sehr deutlich und klar geschildert, danke dafür!
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Endlich neue Regelung von Woody, 17.12.2013, 00:48 Uhr
Endlich werden die Onlinehändler vor Spaßbestellern geschützt! Mal sehen ob die Kunden nun immer noch Bekleidung in drei Größen bestellen, wenn Sie die Rücksendungskosten selbst tragen müssen. War vorher auch mehr als ein Witz, das jeder bestellen kann wie er lustig ist und bei "nicht gefallen"... » Weiterlesen
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