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Leserkommentare zum Artikel

Das „neue“ Widerrufsrecht im Fernabsatz: Wichtige Änderungen für Unternehmer voraussichtlich ab dem 13.06.2014

Im Wege der Umsetzung der Europäischen Verbraucherrechterichtline 2011/83/EU (VRR) in nationales Recht ergeben sich künftig gravierende Änderungen für Händler im Ecommerce. Über die Inhalte der VRR hatten wir bereits im Jahr 2011 in einer umfassenden Serie informiert. Einen ersten Ausläufer der VRR bekamen deutsche Händler schon zum 01.08.2012 zu spüren: Die Änderungen des § 312g BGB zur Umsetzung der „Buttonlösung“ in nationales Recht verursachten einen enormen Umstellungsaufwand und ließen in der Praxis viele Frage offen.

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Bgb 312 absatz 2

Beitrag von Luca Djerfi
27.03.2019, 15:26 Uhr

Ich habe den fall habe das agb woe jeder auch überflogen. Nun wurde auch unter dem agb ein kleiner blauerkasten mit blauer schrift hinzugefügt den ich überlesen habe. Hat nun beim digtalen erwerb von tickets dieser Paragraph wirkun den ich wusste nicht das es dieses gesetz gibt und habe das übersehen kauf online.

Verbraucher

Beitrag von Moritz Mustermann
07.06.2017, 15:45 Uhr

Wenn man dem einleitenden Wehklagen des Autors über die Vielzahl an Änderungen im Widerrufsrecht, die künftig die Versandunternehmen treffen, aufgesessen wäre, hätte man doch beinahe dem Irglauben verfallen können, dass es sich um Änderungen zum Vorteile des Verbrauchers handelt. Mitnichten! Den Ausführungen im Detail und auch einigen Kommentaren ist dann, wenig überraschend, das genaue Gegenteil zu entnehmen. Warum also diese tendenziöse Aufmachung. Getreu dem Motto lerne klagen ohne zu leiden, folgt der Autor offensichtlich seinem Berufsethos, Sachverhalte mindestens zunächst irreführend aufzumachen. Ehrlicher wären doch einleitende Bilder zu malen, wie z.B. Lasst die Korken knallen, endlich können wirs dem Verbraucher zeigen. Aber man wird sehen, ob die dann genüßlich sezierten Passagen des Gesetzestextes denn auch die erhoffte Wirkung, respektive Bevorzugung der Versandunternehmen, zeitigt. Am Ende wird der Verbraucher entscheiden, ob er wirklich bei Unternehmen bestellen will, welche die sich jetzt ergebenden Nachteile für den Kunden stringent einfordern. Zumindest wird das der Kunde bei diesem Unternehmen kein zweites mal tun.

Sehr hilfreich

Beitrag von PRosa Wortvermittlung
23.03.2015, 12:54 Uhr

Sicherlich wird es bei der Umsetzung der neuen Regelungen noch zu einigen Problemen kommen - alles in allem sieht das aber auf den ersten Blick doch recht vernünftig und auch unternehmerfreundlich aus, wie ich finde. Jedenfalls möchte ich mich sehr herzlich für die klare, nicht juristisch verkomplizierte Darstellung bedanken. Dafür gibt es ein "Bienchen" und ein großes Dankeschön an die Kanzlei und den Autor.

Was ist bei mängeln

Beitrag von Buss
12.03.2015, 17:27 Uhr

Wie verhält es sich mit den Rücksendekosten, wenn die gelieferte Ware beschädigt beim Kunden ankommt? Trägt dann der Kunde im Widerrufsfall diese Kosten oder der Händler?

Reason for right of withdrawal.

Beitrag von Louis
05.09.2014, 09:18 Uhr

In Holland companies running a webshop are mostly being told that consumers cannot be required to give a reason when using the right of withdrawal.

This article states that consumers can be required to give a reason. Is this situation specific to Germany or should it apply EU-wide?

Schreibfehler?

Beitrag von juristin
03.06.2014, 17:23 Uhr

Muss es unter Ziffer 4 nicht heißen [§ 355 Abs. 4 S. 3 BGB bestimmt derzeit ...] Also 355, statt 357

schlechte Umsetzung

Beitrag von Joachim K.
27.04.2014, 21:22 Uhr

wie sollen Shopbesitzer das alles rechtskonform umsetzen!?

Das ist doch zum verrückt werden mit diesen Sesselpupsern!

Da wird es eine Menge Abmahnungen geben, da freuen sich wenigstens die Anwälte........

Was drucken wir nun in die AGB??

Beitrag von Edgar
02.01.2014, 14:45 Uhr

Da diese doch gravierenden Änderungen nun VORAUSSICHTLICH ab 13.6. gelten sollen, aber in die AGB EIngang finden müssen und sich diese meist (wie bei uns) auf der Rückseite der Rechnungsbogen befinden stellt sich die gute Frage was drucken wir da? 2 Versionen und werfen dann die ungültigen weg?

Abgesehen davon ist es immer lustig (d.h. eigentlich traurig) zu sehen das Formulierungen die bisher zwingend waren jetzt schädlich sind und umgekehrt.- Es lebe die Bürokratie!

Danke für gut dargelegte Infos zu den Änderungen im Fernabsatz

Beitrag von Spieluhren-Shop24
19.12.2013, 13:25 Uhr

Sehr deutlich und klar geschildert, danke dafür!

Endlich neue Regelung

Beitrag von woody
17.12.2013, 00:48 Uhr

Endlich werden die Onlinehändler vor Spaßbestellern geschützt!

Mal sehen ob die Kunden nun immer noch Bekleidung in drei Größen bestellen, wenn Sie die Rücksendungskosten selbst tragen müssen.

War vorher auch mehr als ein Witz, das jeder bestellen kann wie er lustig ist und bei "nicht gefallen" zurückschickt. Die Firmen bleiben auf den Kosten sitzen.

Betriebe müssen vor solchen Kosten geschützt werden, diese finanzieren praktisch die Wirtschaft. Und wenn ein Betrieb keinen Gewinn erwirtschaftet, macht er dicht und liefert keine Arbeitsplätze mehr, so einfach ist das.

Im Detail Verschlechterungen für beide Seiten

Beitrag von Anton R.
05.11.2013, 22:07 Uhr

Die Neuregelungen wirken sich zu einem großen Teil negativ für die Kunden im Fernabsatz aus (Kostenübernahme, etc.). Dass diese Regelungen europaweit gelten und man so als Verbraucher mehr Sicherheit beim Einkauf hat, ist auch nur auf den ersten Blick von Vorteil - oder haben Sie Lust, allein die einfachen Versandkosten bspw. nach Italien zu tragen?

Die EU scheint bei Aufsetzen der neuen Regelungen mehr die Unternehmerseite als die Verbraucherseite berücksichtigt zu haben. Das ist man nun aber ja auch schon gewohnt. Ob die Regelungen, die die heutigen "Freiheiten" des Kunden mitunter stark beschneiden, wirklich positiv sein werden oder am Ende doch zu einem Rückgang des Warenverkehrs führen, wird die Zeit zeigen. Jeder Verbraucher wird sich nun genau überlegen, was er wirklich braucht und kaufen möchte und ob sich der preisliche Unterschied zum klassischen Einzelhandel das Risiko rechtfertigt. Spontan- und Gefühlskäufe werden sich vermutlich wieder ins Ladengeschäft verlagern, wo ich Haptik, Optik und Qualität direkt prüfen kann.

Am Ende bleibt natürlich noch die Frage, welche Händler sich "trauen" werden, ihre neuen Rechte vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. Amazon und Co. - eben alle, die es sich leisten können - werden die Schiene der Kundenfreundlichkeit fahren und nur sukzessive die AGBs entsprechend wandeln.

Wieder mal bleibt hier im Zuge des EU-Vereinheitlichungswahns meiner Meinung nach zu viel auf der Strecke. Ich bleibe skeptisch.

Wieso Kundenfeindlich?

Beitrag von Frank
16.08.2013, 09:16 Uhr

Es redet jeder nur von Kosten für den Versand, was aber keiner sieht ist. Das der Kunde auch zum stationären Handel - fahren oder laufen muss. Und was der stationäre Handel nicht auf die Reihe bringt und auch nicht kappiert, er kann nicht immer alle Waren die es in seinem Sortiment gibt führen. UND der stationäre Handel hat leider immer noch hier und da leere Plätze in den Regalen, da ein Kunde unerwartet viel gekauft hat und der Händler es nicht schafft diese leeren Plätze kurzfristig zu füllen. Der Internethandel ergänzt hier mitunter das Angebot des stationähren Handels bzw. übernimmt es auch komplett. Also hört auf mit der Neiderei und verbessert euer Angebot bzw. euren Service im stationären Handel dann laufen euch die Kunden auch nicht weg.

NUR Kundenfeindlich!

Beitrag von Peter Berg
13.08.2013, 16:00 Uhr

"Es wird Zeit, dass Händler davor geschützt werden, dass Leute Dinge leichtfertig bestellen und zurücksenden und somit erhebliche sinnlose Kosten verursachen."

Ist das so?

Es ist das Problem des Händlers, daß er Waren absetzen will ohne ein Ladengeschäft zu führen! Oder, wenn er eines führt, so ist es sein Wunsch auf diesem Weg seinen Umsatz zu steigern! Die neue Gesetzgebung benachteiligt ausschliesslich den Kunden, dem kein Ladengeschäft geboten wird, um die Ware zu prüfen! Kein Angebot = keine Nachfrage!

Gesetzesänderungen FÜR die Händler und GEGEN die Kunden

Beitrag von Tom
24.06.2013, 16:26 Uhr

Ich sehe in den Änderungen fast nur klare Benachteiligungen für den Käufer. Für den stationären Handel wird das gut sein, den vor allem bei Großgeräten werde zumindest ich sicherlich nicht das Risiko eingehen das ich bei nicht gefallen oder unpässlichkeit der Ware 100,- Euro + für Versand in den "Sand" setze. Zudem denke ich das die Big Player wie Amazon das eh weiterhin wie gehabt handhaben werden und die kleinen Händler, falls Sie diese neuen Richtlinien umsetzen, untergehen werden.

EBAY zwingt TOP-Verkäufer zu 1 Monat Widerrufsrecht

Beitrag von Lizz
11.06.2013, 21:02 Uhr

Jetzt haben wir ab 2014 ein einheitliches Recht in der EU und nun hebelt EBAY das schon wieder mal aus. Mit welchem Recht frage ich mich. Steht EBAY über den Gesetzen??? Dürfen sie alles - einfach so??? Der Firmensitz für Europa liegt schließlich innerhalb der EU und zwar in Luxemburg. Momentan betrifft es anscheinend nur "erst mal" die TOP-Verkäufer.... aber wer ebay kennt.... mehr sag ich gar nicht. Entweder ist man ein TOP-Verkäufer oder man ist es nicht. Was soll das also, wenn man bei einigen Angeboten diesen "Pömpel" hat und bei anderen, wo es z.B. bei Dessous unsinnig und tödlich sein kann noch weitere 14 Tage zu gewähren, da wird der "Pömpel" entzogen. Was und wie da die Ware teilweise am letzten Tag des WR zurück kommt ist unter aller Sa...., das will man nicht anfassen. Ich dachte immer die Neuschaffung des Widerrufsrechts sollte nun ein für alle Mal für jeden EU-Bürger gleich sein und man kann sich bei allen Käufen auf 14 Tage verlassen, kein rumsuchen mehr !!! Nun macht EBAY wieder mal seine eigenen Gesetze und der Käufer darf sich wieder bei jedem Einkauf selbst durch die WR's lesen. Wo bekomme ich 14 Tage, wo 1 Monat....das darf doch alles nicht wahr sein.

endlich !

Beitrag von Matthias M.
20.03.2013, 04:22 Uhr

Es wird Zeit, dass Händler davor geschützt werden, dass Leute Dinge leichtfertig bestellen und zurücksenden und somit erhebliche sinnlose Kosten verursachen.

Was aus Sicht des Gesetzgebers sinnvoll geplant war, hat zu einer Unkultur auf Seiten vieler Verbraucher geführt. Kleine Händler, die 2x Versandkosten erstatten müssen und dann Waren zurück erhalten, die sie nur noch als gebraucht weiterverkaufen können, sind bei der bisherigen Rechtslage unangemessen benachteiligt. Zumal sie das Geld schon vor dem Rückerhalt der Ware erstatten müssten und dabei noch gar nicht wissen, ob und in welchem Zustand die Ware zurückkommt.

Als kleiner Händler kann man die derzeitige Gesetzeslage gar nicht erfüllen. Man muss auf die Ware warten und kann erst erstatten, wenn diese in vollständigem und einwandfreiem Zustand zurück ist. Und selbst dann würde ich niemals die Hinsendekosten erstatten. Das Gesetz regelt das nicht und der Käufer kann das wohl kaum einklagen.

Schade, dass das Gesetz 2 Jahre braucht, um umgesetzt zu werden. Unsere Politiker sind noch langsamer als eine Flaschenpost. Nur Banken Milliarden zuzuschaufeln geht ganz fix. Über Nacht quasi, einfach ungelesen abgenickt. Ist ja nur Steuergeld.

Rückgang des Warenverkehrs

Beitrag von Alex
21.02.2013, 10:51 Uhr

Insgesamt scheint die Neuregelung unternehmerfreundlich zu sein und weniger den Verbraucher im Blickpunkt zu haben, wenn dieser auch von Vereinfachungen bei den Regelungen profitiert insbesondere wenn sie europaweit gelten.

Bei der ewigen Debatte um die Rücksendekosten scheint es nach einem Sieg für die Händler auszusehen, ABER das könnte auch gut nach hinten losgehen und den Umsatz deutlich senken. Jeder Verbraucher wird sich jetzt zweimal überlegen, ob er einen Artikel in den Warenkorb packt, denn er nicht unbedingt haben und erst einmal nur prüfen will.

Am Ende könnte von dieser Neuregelung sogar der Einzelhandel profitieren.

Kein Facebook-Fan

Beitrag von Ramona
20.02.2013, 19:53 Uhr

Schade, ich habe mich bei Facebook abgemeldet, und das bleibt auch so.

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