Leserkommentar zum Artikel

Das „neue“ Widerrufsrecht im Fernabsatz: Wichtige Änderungen für Unternehmer voraussichtlich ab dem 13.06.2014

Im Wege der Umsetzung der Europäischen Verbraucherrechterichtline 2011/83/EU (VRR) in nationales Recht ergeben sich künftig gravierende Änderungen für Händler im Ecommerce. Über die Inhalte der VRR hatten wir bereits im Jahr 2011 in einer umfassenden Serie informiert. Einen ersten Ausläufer der VRR bekamen deutsche Händler schon zum 01.08.2012 zu spüren: Die Änderungen des § 312g BGB zur Umsetzung der „Buttonlösung“ in nationales Recht verursachten einen enormen Umstellungsaufwand und ließen in der Praxis viele Frage offen.

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Sehr hilfreich

Beitrag von PRosa Wortvermittlung
23.03.2015, 12:54 Uhr

Sicherlich wird es bei der Umsetzung der neuen Regelungen noch zu einigen Problemen kommen - alles in allem sieht das aber auf den ersten Blick doch recht vernünftig und auch unternehmerfreundlich aus, wie ich finde. Jedenfalls möchte ich mich sehr herzlich für die klare, nicht juristisch verkomplizierte Darstellung bedanken. Dafür gibt es ein "Bienchen" und ein großes Dankeschön an die Kanzlei und den Autor.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 17 Kommentare vollständig anzeigen

  • Bgb 312 absatz 2 von Luca Djerfi, 27.03.2019, 15:26 Uhr

    Ich habe den fall habe das agb woe jeder auch überflogen. Nun wurde auch unter dem agb ein kleiner blauerkasten mit blauer schrift hinzugefügt den ich überlesen habe. Hat nun beim digtalen erwerb von tickets dieser Paragraph wirkun den ich wusste nicht das es dieses gesetz gibt und habe das... » Weiterlesen

  • Verbraucher von Moritz Mustermann, 07.06.2017, 15:45 Uhr

    Wenn man dem einleitenden Wehklagen des Autors über die Vielzahl an Änderungen im Widerrufsrecht, die künftig die Versandunternehmen treffen, aufgesessen wäre, hätte man doch beinahe dem Irglauben verfallen können, dass es sich um Änderungen zum Vorteile des Verbrauchers handelt. Mitnichten! Den... » Weiterlesen

  • Was ist bei mängeln von Buss, 12.03.2015, 17:27 Uhr

    Wie verhält es sich mit den Rücksendekosten, wenn die gelieferte Ware beschädigt beim Kunden ankommt? Trägt dann der Kunde im Widerrufsfall diese Kosten oder der Händler?

  • Reason for right of withdrawal. von Louis, 05.09.2014, 09:18 Uhr

    In Holland companies running a webshop are mostly being told that consumers cannot be required to give a reason when using the right of withdrawal. This article states that consumers can be required to give a reason. Is this situation specific to Germany or should it apply EU-wide?

  • Schreibfehler? von juristin, 03.06.2014, 17:23 Uhr

    Muss es unter Ziffer 4 nicht heißen [§ 355 Abs. 4 S. 3 BGB bestimmt derzeit ...] Also 355, statt 357

  • schlechte Umsetzung von Joachim K., 27.04.2014, 21:22 Uhr

    wie sollen Shopbesitzer das alles rechtskonform umsetzen!? Das ist doch zum verrückt werden mit diesen Sesselpupsern! Da wird es eine Menge Abmahnungen geben, da freuen sich wenigstens die Anwälte........

  • Was drucken wir nun in die AGB?? von Edgar, 02.01.2014, 14:45 Uhr

    Da diese doch gravierenden Änderungen nun VORAUSSICHTLICH ab 13.6. gelten sollen, aber in die AGB EIngang finden müssen und sich diese meist (wie bei uns) auf der Rückseite der Rechnungsbogen befinden stellt sich die gute Frage was drucken wir da? 2 Versionen und werfen dann die ungültigen... » Weiterlesen

  • Danke für gut dargelegte Infos zu den Änderungen im Fernabsatz von Spieluhren-Shop24, 19.12.2013, 13:25 Uhr

    Sehr deutlich und klar geschildert, danke dafür!

  • Endlich neue Regelung von woody, 17.12.2013, 00:48 Uhr

    Endlich werden die Onlinehändler vor Spaßbestellern geschützt! Mal sehen ob die Kunden nun immer noch Bekleidung in drei Größen bestellen, wenn Sie die Rücksendungskosten selbst tragen müssen. War vorher auch mehr als ein Witz, das jeder bestellen kann wie er lustig ist und bei "nicht gefallen"... » Weiterlesen

  • Im Detail Verschlechterungen für beide Seiten von Anton R., 05.11.2013, 22:07 Uhr

    Die Neuregelungen wirken sich zu einem großen Teil negativ für die Kunden im Fernabsatz aus (Kostenübernahme, etc.). Dass diese Regelungen europaweit gelten und man so als Verbraucher mehr Sicherheit beim Einkauf hat, ist auch nur auf den ersten Blick von Vorteil - oder haben Sie Lust, allein die... » Weiterlesen

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