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Leserkommentar zum Artikel

Keine „Rosinenpickerei“ bei Werbung mit Kundenmeinungen – auch negative Bewertungen müssen genannt werden!

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass an Verbraucher gerichtete Werbung mit Bewertungen von anderen Verbrauchern auf Internetbewertungsportalen nur dann zulässig ist, wenn auch neutrale und negative Bewertungen ohne Vorbehalte veröffentlicht werden. Werden diese nicht aufgeführt, so stellt dies eine irreführende, beschönigende und somit wettbewerbswidrige Werbung mit Kundenäußerungen dar, (Urteil vom 04.03.2013, Az.: I – 20 U 55/12).

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Rosinenpickerei ist in weiten Bereichen üblich

Beitrag von Herbert Huber
14.05.2013, 11:31 Uhr

Das Urteil läßt viele Fragen offen und gibt Anlass zu zahlreichen weiteren Streitereien.

Was ist eine "schlechtere" Kundenbewertung? Ich wurde schon kritisiert und attackiert, als ich bei einer Buchbesprechung "nur" 4 Sterne (von 5 möglichen) vergab. Was ist wenn keine "schlechteren" Kundenbewertung vorliegen? Das war bei mir als Verkäufer bei Booklooker der Fall. Ich hatte nur "sehr gut" und davon viele. Zu meiner Freude urteilte kurz nach diesem Gerichtsurteil ein Käufer mit "gut" und gab damit – endlich – eine "schlechtere" Kundenbewertung ab. Auf den Umschlägen von Büchern liest man seit Jahrzehnten nur sehr gute Kundenmeinungen. Nie las ich: "Dieser Roman ist langweilig und ich warf ihn nach 50 Seiten in die Ecke". Die Rosinenpickerei ist da der Normalfall. In der Werbung gibt es nur Rosinenpickerei. Oder las schon mal jemand: "Diese Seife fand XYZ stinkend" ? Wohl kaum. Jeder aufgeklärte Verbraucher weiß, dass in der Werbung ausschließlich mit geschönten Slogans gearbeitet wird.Da werben sogar angebliche Kunden (die z.B. nie eine T-Aktie gekauft haben) für Produkte. Niemand stört das. Im Internet wird plötzlich geurteilt, dass Jahrhunderte der ausschließlich geschönten angeblichen Kundenmeinungen nun vorbei sind.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Recht so von Stefan, 16.11.2013, 20:20 Uhr

    http://www.it-recht-kanzlei.de/viewNews.php?_rid=5371 Dort schreiben Sie das Sie mit ekomi kooperieren. Aber bei diesen ganzen Abmahnungen samt Kanzleien wundert mich nichts mehr. Egal ob sie offensiv oder defenisv agieren - Recht ist anders - aber das wissen Sie sicherlich.

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