Leserkommentar zum Artikel

Kampf gegen die schleichende „Zwangspaypalisierung“ – eBay-Händler schaltet Bundeskartellamt und EU-Kommission ein

Die Geschichte des (noch) einsamen Kampfes eines eBay-Händlers gegen den immer weiter zunehmenden Zwang, Paypay als Zahlungsweise bei eBay zu akzeptieren.

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EBAY - Käuferschutzfällen

Beitrag von van den Berg - EBAYVERKAUFER
07.05.2013, 11:14 Uhr

Hallo, Ich möchte auch meinen Unzufriedenheit aussprechen über den Informationsfluss von EBAY.

Seit ca. Mitte April hat EBAY mich vom TOP Verkaufer (100% Bewertungen) bis auf Verkaufer mit UNTERDURCHSCHNITTLICHE Leistung (IMMER NOCH 100% Bewertungen)heruntergestuft.

Diesen Herabsetzung ist laut EBAY aufgrund von 3 käuferschutzfällen, die (ungerecht) gegen uns von ebay beschlossen wurden. Hierbei sind 2 der 3 Käuferfälle vom letzten jahr September und Dezember! Nun wurde zwar von Ebay am 24.04.13 ein Newsletter an uns gesendet mit die Neuigkeiten und zukünftige Änderungen bei EBAY, worunter auch folgende Änderung:

MAI 2013 Wichtige Daten •Bewertungen für Käuferschutzfälle, die zu Ihren Gunsten entschieden wurden, werden automatisch entfernt und bei der Ermittlung Ihres Servicestatus' nicht berücksichtigt

Durch diese Regelung bin ich jetzt so heruntergestuft, das es für uns geschäftsdrohend ist, und wir seit Mitte April kaum verkaufen, und wir uns gezwungen sehen artikel mit hohe rabatten anbieten damit wir überhaupt etwaas verkaufen!

Zum ersten steht hier das diese Änderung erst in MAI durchgeführt wird.. und nicht bereits Mitte April.. und zum zweiten steht da nirgends das diese Regelung mit Rückwirkung von beendete fällen eintritt.. bzw. was mit den fällen passiert die NICHT automatisch entfernt werden.

Ich bin mir bewusst das EBAY immer die letzte Monate betrachtet um die Leistung der Verkäufer zu bestimmen.. jedoch ist es irreführend wenn diese Regelung nun in kraft tritt.. und wir nun 'bestraft ' werden wegen Problemfälle die aus September bzw. Dezember stammen!

Auf der Ebay webseite http://sellerupdate.ebay.de/spring2013/ebay-top-rated-seller wird SOGAR von eine Wirksamkeit ab April 2013 gesprochen.. man darf doch davon ausgehen , das wenn die Wirksamkeit ab April 2013 in kraft tritt.. es sich bezieht auf alle neue käuferschutzfälle und nicht alte fällen vom letzten Jahr?! es wird ja von einen Wirksamkeit ab APRIL geschrieben..

Siehe hier: Angepasste Basisanforderungen für Ihr Verkäuferkonto

Der Mindestumsatz wird von 2.500 auf 1.000 Euro angepasst. Maximal 0,6 % oder 2 niedrige detaillierte Verkäuferbewertungen innerhalb eines Bewertungszeitraums je Kriterium Maximale Anzahl an Käuferschutzfällen, die zugunsten des Käufers geschlossen wurden, beträgt 0,3 % oder 2. (wirksam ab April 2013) Verkäufer müssen weiterhin PowerSeller sein, um Verkäufer mit Top-Bewertung werden zu können. Mehr zum Thema

Einen verärgerten EBAYVERKAUFER

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