Fahrzeughandel: Navi ist nicht gleich Navi – Werbung ohne Zusatz nur für fest integrierte Geräte
Wer im Kfz-Handel mit der Angabe „Navi“ wirbt, sollte dann auch ein Fahrzeug anbieten können, in das ein Navigationsgerät integriert ist – ein kleines, mobiles Navi berechtigt nicht zu dieser Werbeaussage. Argument: Der Wert und Komfort des Fahrzeugs wird nur durch ein fest verbautes Navigationssystem merklich gesteigert; die Werbung „Navi“ für ein mobiles Gerät ruft folglich eine Fehlvorstellung des Verbrauchers über eine wesentliche Eigenschaft des Fahrzeugs hervor (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 26.07.2011, Az. 6 U 275/10).
Navigationssystem als NAVI p. deklariert
Beitrag von Leopold Herrmann
17.04.2013, 09:44 Uhr
Hallo, ich bin auf Ihren Artikel gestoßen da ich mich darüber ärgere dass bei Internet-Fahrzeugportalen wie mobile.de autoscout24 usw. Fahrzeuge mit dem Ausstattungsmerkmal "Navigationssystem" kategorisiert werden es sich aber oftmals um portable Navigationsgeräte als "NAVI p." deklariert handelt. Es gibt Anbieter wie Autohaus Bogdan Bamberg = www.auto-bogdan.de/ welches dies systematisch betreibt. Ich habe dies mehrfach beim Anbieter und Portalbetreiber beanstandet aber (natürlich) keine Reaktion erhalten.
Danke für den Beitrag und viele Grüße poldi@kabelbw.de
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