Leserkommentar zum Artikel

Die „Netzteil-Verordnung“ (EG) Nr. 278/2009: Vorgaben zur Leistungsaufnahme und Effizienz

Bereits seit April 2009 ist die EG-Verordnung 278/2009, als Teil der Ökodesign-Richtlinie, in Kraft. Seit April 2010 beziehungsweise April 2011 gelten damit für Hersteller externer Netzteile neue Anforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz externer Stromversorgungen. Wer von der Verordnung betroffen ist und was es zu beachten gilt, lesen Sie in diesem Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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Verbraucherrisiko

Beitrag von Stefan Schridde
01.12.2012, 23:49 Uhr

Mit der Regulierung der externen Netzteile wurde eine Fertigung von Ersatznetzteilen, die den zu ersetzenden technisch entsprechen, zeitlich begrenzt. Wird das entsprechende Netzteil danach defekt und hat der Hersteller des Produktes festgelegt, das nur spezielle Netzteile zum Betrieb dieses Produktes genutzt werden dürfen, geht die Nutzung voll in das Risiko des Benutzers über. Falls es bei einer Überhitzung des Netzteiles zu Brand kommt, wird eine Hausratsversicherung den Schaden ablehnen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • Informationspflichten der Hersteller von Fronk1407, 04.01.2012, 14:17 Uhr

    Gem. Verordnung (EG) Nr. 278/2009 Amtsblatt der Europäischen Union Seite L93/8 Heißt es: "3. ININFORMATIONSPFLICHTEN DER HERSTELLER Für die Zwecke der Konfirmitätsbewertung gemäß Artikel 4 müssem die technischen Unterlagen folgende Angaben enthalten:" Natürlich benötige ich für die... » Weiterlesen

  • Ohne Titel von Unbekannt, 19.11.2009, 11:31 Uhr

    „Externes Netzteil“ ist ein Gerät, das folgende Kriterien erfüllt: - Umwandlung von Wechselstrom (AC) zu Wechselstrom oder Gleichstrom (AC/DC) niedrigerer Spannung, wobei nur die Abgabe jeweils einer Spannung möglich ist (vgl. Art. 2 Nr. 1 lit. a & b)"... Gilt das nun auch für... » Weiterlesen

  • Ohne Titel von Unbekannt, 28.04.2009, 15:10 Uhr

    PO = Power Out

  • PO von Unbekannt, 28.04.2009, 09:45 Uhr

    Wofür steht die Abkürzung PO?

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