Kampf gegen die schleichende „Zwangspaypalisierung“ – eBay-Händler schaltet Bundeskartellamt und EU-Kommission ein
Die Geschichte des (noch) einsamen Kampfes eines eBay-Händlers gegen den immer weiter zunehmenden Zwang, Paypay als Zahlungsweise bei eBay zu akzeptieren.
Rechtsbeugung?
Beitrag von Passion_in_Red
07.11.2012, 19:32 Uhr
Bisher hatte ich keine Probleme mit PayPal, aber dafür jetzt richtig.
EBAY.COM : 251162308261 Bezahlt am 5. Oktober 2012 per Paypal. Versendet am 5. Oktober mit der Deutschen Post. Sendungsnummer: Einschreiben + Wertbrief RG560795390DE. Suchauftrag bei der Deutschen Post läuft seit dem 24.10.2012.
Käufer in den USA stellte Antrag auf Käuferschutz, dem wurde von Ebay.com am 2.11.2012 statt gegeben. Ich sollte auf Ebay ein Konto angeben wo Ebay.com das Geld abbuchen kann. PayPal oder Kreditkarte, das verweigere ich. Mein Guthaben auf meinen PayPal-Konto betrug ca 200,00 USD, der Betrag wurde eingefroren und den Saldo von ca 800,00 USD soll ich begleichen.
Ein Anruf bei Ebay.com war so gut wie ergebnislos. Mir wurde geaagt das Ebay.com gesetzlich verpflichtet wäre das Geld an den Käufer zu zahlen wenn dieser nicht binnen 30 Tagen die Ware erhält. Auf die Frage was denn ist wenn der Käufer die Ware nachweislich erhalten hat bekam ich zur Antwort das ich das Geld von Ebay.com wieder erhalten würde. Es gibt nicht viele Möglichkeiten was mit der Sendung ist. Verloren? (Ein Wertbrief?) Er liegt beim US-Zoll? (Wertbrief erst recht), oder der Käufer weiß ganz genau das ich das Einschreiben nicht auf dem ganzen Weg nachverfolgen kann und nutzt das aus.
PayPal weigert sich mein Konto samt Guthaben frei zu geben.
So bin ich am überlegen ob ich nicht innerhalb einer bestimmten Frist Anzeige erstatten soll.
Nach Paragraph 447 BGB kann ich als privater Verkäufer den Nachweis erbringen das die Ware versendet wurde. PayPal will das aber nicht akzeptieren und beruft sich auf die AGB's.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Mit welchem Ergebnis?
MfG
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