Leserkommentar zum Artikel

Holländischer Händler: muss auf ebay.de das deutsche Widerrufsrecht beachten

Das LG Karlsruhe hat bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass ein holländischer Händler, der über den deutschen Ableger von eBay (ebay.de) seine Waren verkauft, eine Widerrufsbelehrung nach deutschem Widerrufsrecht verwenden muss (Urteil des LG Karlsruhe vom 16.12.2011, Az. 14 O 27/11 KkfH III). Die IT-Recht Kanzlei erläutert die Entscheidung in all ihren Einzelheiten.

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Holländischer Händler muss auf ebay.de das deutsche Widerrufsrecht beachten

Beitrag von Volker Buntrock
05.10.2012, 16:00 Uhr

Besteht jetzt nach diesem Urteil die Gefahr das der deutsche Abmahnwahn auf ganz Europa ausgedeht wird?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • kurze Frage von Volker Otto Gerhard Buntrock, 06.10.2012, 14:32 Uhr

    Was würde eigendlich passieren wenn ein Holländer oder Engländer einen Shop in deutscher Sprache betreibt und alle Artikel mit Preisen in Schweizer Franken oder Britischen Pfund angibt. Gilt dann schweizer oder deutsches Recht bzw. britisches oder deutsches Recht? Sagen wir die Domain ist .com, .ch... » Weiterlesen

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