Leserkommentar zum Artikel

Gilt die Impressumspflicht auch für Newsletter?

Die IT-Recht Kanzlei wird häufig mit der Überprüfung gewerblicher Internetpräsenzen beauftragt. In diesem Rahmen zeigt sich in fast 50 % aller Fälle, dass die dort angebotenen (Werbe)-Newsletter nicht einmal den grundlegendsten rechtlichen Anforderungen genügen. Dies fängt schon damit an, dass die meisten der überprüften Newsletter kein Impressum enthalten – ein abmahnträchtiger Fehler, der schnell teuer zu stehen kommen kann.

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Danke

Beitrag von Jutta Hartmann
20.06.2012, 21:59 Uhr

Vielen Dank für Ihre freundliche Bereitstellung wichtiger rechtlicher Informationen. Heute habe ich Ihre Seite genutzt und in aller Übersichtlichkeit alle notwendigen Informationen zur Rechssicherheit meines newsletters erhalten - Vielen Dank!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Impressumspflicht für ein Forschungsprojekt? von Marko, 08.07.2014, 14:50 Uhr

    Zu allererst, danke für diesen tollen Artikel. Dadurch war es mir erstmalig möglich einen Gesamtüberblick zum Thema "Impressumspflicht für Newsletter" zu bekommen. Doch eine Frage konnte mir Ihr Artikel leider nicht beantworten. Was muss explizit im Impressum stehen bei einem noch vorerst nicht... » Weiterlesen

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