Gewährleistung und Garantie bei Saturn – Rechtskenntnisse von einem anderen Stern
Dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und den dort normierten Ansprüchen des Käufers bei Mängeln scheint bei Saturn ähnlich viel Bedeutung zuzukommen wie auf dem Saturn – nämlich gar keine. Diese Unkenntnis des Gesetzes paart sich dann noch mit Unkenntnis der eigenen Garantie-AGB, was sich in Form von widerwilligen Service-Mitarbeitern manifestiert, denen die meisten Mängelhaftungs- oder Garantieregelungen mühsam dargelegt werden müssen. Im Folgenden stellen wir einen typischen Fall dieser Verkäuferborniertheit dar, den ein Mitarbeiter der IT-Recht-Kanzlei am eigenen Leibe durchleiden musste.
Saturn und mein Samsung LED TV
Beitrag von Robin
17.01.2012, 20:28 Uhr
Sehr geehrte Frau Keller-Stoltenhoff,
vielen dank für Ihren Beitrag.
Der war gerade jetzt sehr hilfreich.
Am 12.11.2011 habe ich einen Samsung LED TV bei Saturn gekauft. 500 Euro hat er gekostet und wurde bar bezahlt. Ohne Zusatzversicherung. Nach genau 4 Wochen einwandfreiem Betrieb ließ sich das Gerät nicht mehr einschalten. Die Status-LED blinkt noch als einzige Reaktion auf das Drücken einer Taste auf der Fernbedienung.
Als ich dann beim Saturn Markt versuchte das Gerät umzutauschen wurde mir mitgeteilt, ich hätte nur 14 Tage Rückgaberecht. Nun wollte ich aber nicht mein Geld wieder, sondern nur ein funktionierendes Gerät. Einziges Angebot: Sie würden das Gerät für mich einschicken.
Bei einer Anfrage beim Hersteller (Kundenhotline) wurde mir zugesichert, dieser würde einen Kundenservice beauftragen, der das Gerät vor Ort Repariert. (Telefonat vom 12.12.2011)
Als sich nach Wochen noch keiner gemeldet hatte, habe ich nochmal angerufen, dann wurde mir versichert, dieser Kundenservice würde sich sehr bald melden, man werde den Fall als dringend einstufen.
Vorgestern habe sah ich mich gezwungen noch einmal die Kundenhotline zu wählen, da sich immer noch niemand gemeldet hatte bezüglich des defekten Fernsehers.
Dieses mal wurde mir wieder gesagt, es würde sich bald jemand melden und mein Fall war zwar in der EDV, war auch vollständig, auf dringend gesetzt und doch hat etwas gefehlt. Ein kleiner Haken im richtigen Feld -.-
Heute bekam ich dann endlich den Anruf zwecks Termin Vereinbarung. Ich solle morgen von 9 bis 13 Uhr auf den Techniker warten, der nimmt dann das Gerät mit und ich müsste einige Wochen darauf warten, weil die Firma gerade umzieht und bei Samsung Inventur ist und daher die eventuell benötigten Teile nicht zeitnah eintreffen würden.
Nun war ich schon fast am verzweifeln, dass ich das Gerät nicht sofort von Saturn habe einschicken lassen. Da entdecke ich Ihren Beitrag. Manchmal muss man nur die richtigen Worte finden... oder suchen.
Morgen werde ich nochmal zu Saturn gehen.
Übrigends:
Der Link § 476 BGB endet auf der Seite § 47 BGB ;-)
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