Aufgepasst: Beim Verkauf von nickelhaltigem Schmuck
Nickel ist in vielen Schmuckgegenständen wie Ringen, Ketten oder Piercings enthalten und dient vor allem der Härtung und Korrosionshemmung. Leider reagieren viele Menschen jedoch allergisch auf Nickel, weshalb für nickelhaltige Bedarfsgegenstände ein Verkaufsverbot besteht.
Schmuck nicht generell nickelfrei?
Beitrag von Silke Winter
05.01.2012, 20:18 Uhr
Hallo,
ich war bisher immer der Meinung (wurde mir mal so gesagt), daß man in Deutschland keinen Schmuck bzw. Material für Schmuck verkaufen darf, der nickelhaltig ist. Alles muß für Allergiker geeignet sein, wurde mir gesagt.
Nun habe ich natürlich keinen Hinweis mehr in meinem Onlineshop, daß die erstellten Schmuckstücke nickelfrei bzw. für Allergiker geeignet sind ...
Was stimmt denn nun?
Wäre wichtig für mich, dies zu klären ...
Gruß
Silke Winter
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 5 Kommentare vollständig anzeigen
-
Grundsätzlich Verkauf verboten? von Anne, 20.04.2016, 16:22 Uhr
Hallo, mich würde diesbezüglich interessieren ob der Verkauf von (eventuell) nickelbelastetem Schmuck nun generell verboten ist? Damit meine ich, dass es ja auch durchaus Leute gibt, die eben nicht allergisch reagieren & die der enthaltene Nickel somit nicht stört. Begeht man nun also einen Fehler... » Weiterlesen
-
nickelallergie von uta lauterbach, 09.12.2012, 10:06 Uhr
Solange ich denken kann, habe ich ne nickelallergie. Da ich aber schmuck liebe und diverse armbänder, ohrringe( auch tunnels) und ketten trage, kann ich sagen das ich silber, edelstahl und titan vertrage. Kein jucken, kein ausschlag usw. In silber und edelstahlstahl ist auch nickel enthalten, aber... » Weiterlesen
-
Schlüsselanhänger von Markus, 16.10.2012, 17:53 Uhr
Hallo! Was ist mit Nickel in Schlüsselanhängern. Sind Schlüsselanhänger mit Nickel verboten? Es gibt massenweise Schlüsselringe vernickelt zu kaufen. Würde mich über eine Antwort seh freuen. Gruß Markus
-
Bonus vir semper tiro von IT-Recht Kanzlei, 05.01.2012, 20:26 Uhr
Wirklich peinlich, danke Ihnen für den Hinweis. :(
-
delirant isti iurista von Ferdinand Kleinheisterkamp, 05.01.2012, 19:54 Uhr
Wie peinlich, das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) wurde schon vor Jahren aufgehoben und durch das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) ersetzt.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben