Leserkommentar zum Artikel

Aufgepasst: Beim Verkauf von nickelhaltigem Schmuck

Nickel ist in vielen Schmuckgegenständen wie Ringen, Ketten oder Piercings enthalten und dient vor allem der Härtung und Korrosionshemmung. Leider reagieren viele Menschen jedoch allergisch auf Nickel, weshalb für nickelhaltige Bedarfsgegenstände ein Verkaufsverbot besteht.

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Bonus vir semper tiro

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
05.01.2012, 20:26 Uhr

Wirklich peinlich, danke Ihnen für den Hinweis. :(

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  • Grundsätzlich Verkauf verboten? von Anne, 20.04.2016, 16:22 Uhr

    Hallo, mich würde diesbezüglich interessieren ob der Verkauf von (eventuell) nickelbelastetem Schmuck nun generell verboten ist? Damit meine ich, dass es ja auch durchaus Leute gibt, die eben nicht allergisch reagieren & die der enthaltene Nickel somit nicht stört. Begeht man nun also einen Fehler... » Weiterlesen

  • nickelallergie von uta lauterbach, 09.12.2012, 10:06 Uhr

    Solange ich denken kann, habe ich ne nickelallergie. Da ich aber schmuck liebe und diverse armbänder, ohrringe( auch tunnels) und ketten trage, kann ich sagen das ich silber, edelstahl und titan vertrage. Kein jucken, kein ausschlag usw. In silber und edelstahlstahl ist auch nickel enthalten, aber... » Weiterlesen

  • Schlüsselanhänger von Markus, 16.10.2012, 17:53 Uhr

    Hallo! Was ist mit Nickel in Schlüsselanhängern. Sind Schlüsselanhänger mit Nickel verboten? Es gibt massenweise Schlüsselringe vernickelt zu kaufen. Würde mich über eine Antwort seh freuen. Gruß Markus

  • Schmuck nicht generell nickelfrei? von Silke Winter, 05.01.2012, 20:18 Uhr

    Hallo, ich war bisher immer der Meinung (wurde mir mal so gesagt), daß man in Deutschland keinen Schmuck bzw. Material für Schmuck verkaufen darf, der nickelhaltig ist. Alles muß für Allergiker geeignet sein, wurde mir gesagt. Nun habe ich natürlich keinen Hinweis mehr in meinem Onlineshop,... » Weiterlesen

  • delirant isti iurista von Ferdinand Kleinheisterkamp, 05.01.2012, 19:54 Uhr

    Wie peinlich, das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) wurde schon vor Jahren aufgehoben und durch das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) ersetzt.

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