Der Grundpreis bei Google Shopping – für Händler zwingend zu beachten
Derzeit werden immer häufiger Händler abgemahnt, die Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche in Preisvergleichsportalen bewerben. Hierbei übersehen viele Händler, dass bereits für diese werbende Darstellung von Waren in Preisvergleichsportalen die Pflicht zur Angabe des Grundpreises zwingend zu beachten ist.
Frage zur Beweiskette
Beitrag von Jürgen
15.12.2011, 16:26 Uhr
Hallo,
wir hatten gerade eine Diskussion zu diesem Thema.
Frage: Wie kann überhaupt bewiesen werden, dass ein Shopbetreiber seine Angebote bei einem Preisportal eingestellt hat? Das könnte auch ein Dritter gewesen sein. Es gibt Preisportale, wo man sich nicht schriftlich anmelden muss. Gesetz dem Fall ist für mich die Beweiskette aussagenlogisch unterbrochen.
Ein Konkurrent könnte Preislisten mit fehlenden / fehlerhaften Angaben eines Mitbewerbers bei einer Preissuchmaschine eingestellt haben, um ihn deswegen im Nachhinein abmahnen zu können.
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