Leserkommentar zum Artikel

Gewährleistung und Garantie bei Saturn – Rechtskenntnisse von einem anderen Stern

Dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und den dort normierten Ansprüchen des Käufers bei Mängeln scheint bei Saturn ähnlich viel Bedeutung zuzukommen wie auf dem Saturn – nämlich gar keine. Diese Unkenntnis des Gesetzes paart sich dann noch mit Unkenntnis der eigenen Garantie-AGB, was sich in Form von widerwilligen Service-Mitarbeitern manifestiert, denen die meisten Mängelhaftungs- oder Garantieregelungen mühsam dargelegt werden müssen. Im Folgenden stellen wir einen typischen Fall dieser Verkäuferborniertheit dar, den ein Mitarbeiter der IT-Recht-Kanzlei am eigenen Leibe durchleiden musste.

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Ich brauche ganz, ganz dringend Hilfe.

Beitrag von Lucas Hettig
08.12.2011, 14:02 Uhr

Hallo, ich habe meine Playstation 3 am 04.12.2009 erworben. Da ich wusste, dass es nur eine Herstellergarantie von einem Jahr gibt habe ich ebenfalls eine PlusGarantie abgeschlossen, was heißt 5 Jahre Garantie(zusätzliche 50 Euro beim Kauf)

Jetzt komme ich zu meinem Anliegen. Vor etwa 1 1/2 Monaten ist meine Konsole kaputt gegangen und bin sofort am gleichen Tag zu Saturn gegangen. Saturn hat alles aufgenommen und meine Konsole zu ihrer Werkstatt geschickt. 2 Wochen später wurde ich benachrichtigt meine PS3 abzuholen. Ich ging sofort am selben Tag hin um meine PS3 abzuholen. Der Mitarbeiter sagt mir das, dass Gerät "in allen Funktionen, gründlich überprüft wurde" und kein Fehler festgestellt wurde. Er forderte mich auf nach Hause zu gehen und alles zu überprüfen.

Das tat ich dann auch. Und sofort nach 10 min Spilzeit; gleicher Fehler wie angegeben. Ich dann am nächsten Tag zu Saturn hin, dem Mitarbeiter alles brichtet und er konnte sich kein Rheim daraus machen, da die Werkstatt wohl sehr gut sei. Der Servicemitarbeiter nahm wieder alles auf und schickte die PS3 zum zweiten mal ein.

Diesmal 1 Woche später; ich wurde wieder benachrichtigt und habe mich sofort auf den Weg gemacht. Diesmal wurde sie angeblich repariert und ich war froh, endlich mein Gerät vollfunktionstüchtig testen zu können. Zu Hause dann die große Endteuschung; PS3 hat immer noch den selben Fehler. Am nächsten Tag bin ich dann zum dritten mal zum Saturn gegangen. Diesmal sagte ich dem Mitarbeiter, er solle es mal selber sehen und wir gingen hoch in die TV-Abteilung und schlossen die Ps3 an. Dann konnte er selber sehen das die Ps3 anscheind nicht repariert worden ist. Dann das selbe Theater wieder: aufnehmen + einschicken.

2 Wochen später die Benachrichtigung, wieder kein Fehler feststellbar und ich sofort wieder mit dem Saturnmitarbeiter hoch und testen; immernoch kaputt.

Er rief dann persönlich bei der Werkstatt an und forderte, dass ich Entschädigung bekomme, dass heißt im Vertrag steht das wenn die PS3 12-24 Monate alt ist 80% des Kaufpreises bekomme und wenn sie 25-34 Monate alt ist, nur 60 % bekomme.

Er sagte mir da der 04.12-2009 das Kaufdatum ist, die 24 Monate überschritten worden am Tag heute 08.12.2011. Ich erwiderte jedoch, da ich den Artikel bei Saturn 1 1/2 Monate zuvor, also die 24 Monate nicht überschritten habe, zu Saturn gebracht habe 80% haben möchte.

Wer hat denn jetzt Recht? Zählt der Tag, andem man den Totalschaden zugesprochen bekommt? Oder der Tag, an dem die PS3 sozusagen bei Saturn liegt?

BITTE helft mir. LG

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 157 Kommentare vollständig anzeigen

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