Impressumspflicht für geschäftlich genutzte Social-Media-Kanäle wie z.B. Facebook
Das LG Aschaffenburg hat in einem Urteil vom 19.08.2011 (Az.: 2 HK O 54/11) entschieden, dass Nutzer von „Social Media“ wie Facebook-Accounts eine eigene Anbieterkennung vorhalten müssen, wenn die Nutzer diese Accounts nicht nur rein privat nutzen. Daraus ergibt sich für alle geschäftlich genutzten „Social Media“-Kanäle eine eigene Impressumspflicht. Davon sind unserer Auffassung nach, nicht nur Facebook-Accounts, sondern auch YouTube-Channels, MySpace-Seiten und Twitter-Accounts betroffen.
Reiter anlegen nicht möglich
Beitrag von Harald Littschwager
28.10.2011, 16:57 Uhr
Die Anwendung Static-FBML, mit welcher man früher Reiter anlegen konnte existiert in Facebook nicht mehr. http://allfacebook.de/news/jetzt-facebook-verhindert-static-fbml-neuinstallationen Beste Grüße, Harald
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Impressumpflicht bei social Media? von R. Mertens, 17.05.2012, 22:22 Uhr
wozu die Diskussion über Impressumpflicht bei Social Media Seiten? Facebook selber hat doch auch kein "richtiges" Impressum auf der deutschen Seite...
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Anleitung - Facebook Impressum von Walter Timo Panitz, 03.11.2011, 08:26 Uhr
mit dem PDF können alle sehr einfach einen Impressum Reiter erstellen, die Anleitung wurde mit herrn Rechtsanwalt keller abgestimmt http://www.itratos.de/anleitungen/facebook/_impressum/anleitung_impressum_facebook-seiten_ITRATOS.pdf
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Alles schön und gut... von Karl, 01.11.2011, 11:36 Uhr
... aber wo ist bitteschön hier Ihr Impressum? http://dl.dropbox.com/u/2367136/fbinfo.jpg Aktueller Abruf über die offizielle Facebook-Iphone-App...
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IT-Recht Kanzlei von Individuelle Reiter für Facebook-Seiten, 28.10.2011, 17:02 Uhr
Eine Anleitung zum Erstellen individueller Reiter für Facebook-Seiten finden Sie z.B. unter http://www.schwindt-pr.com/iframetabs.pdf
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Facebook Impressum von IT-Recht Kanzlei, 28.10.2011, 16:50 Uhr
Gerne machen wir Sie in dem Zusammenhang auf die lebhafte Diskussion in unserem Facebook-Account aufmerksam: http://www.facebook.com/itrechtkanzlei.de
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Wie, wenn es... von Cicero van Stain, 28.10.2011, 16:46 Uhr
...keine Möglichkeit gibt, um ein Impressum darzustellen? Ich wüsste wirklich nicht, wie ich z.B. bei meinem Twitter-Account noch ein Impressum einfügen sollte, wenn man seine Tätigkeit in der Bio etwas vorstellen möchte, diese aber nur auf 160 Zeichen beschränkt ist.
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