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Leserkommentar zum Artikel

Die elektronische Zigarette: Rauchfrei, aber apothekenpflichtig?

Eine neue Methode, „gesunder“ (oder zumindest weniger schädlich) zu rauchen und vielerorts auch Rauchverbote zu umgehen, ist die elektronische Zigarette, die anstelle von Rauch nikotinhaltigen Wasserdampf produziert. Beim Handel mit dieser modernen Version des Glimmstängels ist aber Vorsicht geboten: Zumindest die nikotinhaltigen Filterkartuschen sind apothekenpflichtig - so die Ansicht der Bezirksregierung von Niederbayern.

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Nikotin ist ein pharmakologisch wirksamer Stoff

Beitrag von Ein Besucher
07.09.2011, 19:50 Uhr

"Argument: Nikotin ist ein pharmakologisch wirksamer Stoff, und nikotinhaltige Produkte unterliegen somit gem. §§ 2, 43 Arzneimittelgesetz (AMG) der Apothekenpflicht."

Aha, dann werden Zigaretten also in zukunft auch nur noch von Apotheken verkauft?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 8 Kommentare vollständig anzeigen

  • Das Lesen des Gesetzes ... von Thomas Baierl, 02.03.2012, 14:54 Uhr

    ... erleichtert die Rechtsfindung, aber eine unheilige Allianz aus Tabaklobby und Finanzpolitikern, die um Ihre Tabaksteuereinnahmen fürchten, ist wohl etwas umnebelt. Greift man auf die "pharmakologische Wirkung" des Nikotin zurück, dann müsste auch Zucker in die Apotheke - aber er wird ja nicht... » Weiterlesen

  • Elektronische Zigaretten apothekenpflichtig? von IT-Recht Kanzlei, 08.09.2011, 08:11 Uhr

    Völlig richtig, der Artikel sollte nicht zum Ausdruck bringen, dass elektronische Zigaretten definitiv apothekenpflichtig sind. Dementsprechend haben wir unseren Beitrag überarbeitet. Fakt ist jedoch, dass die Bezirksregierung von Niederbayern derzeit gegen Anbieter von elektronischen Zigaretten... » Weiterlesen

  • Halbe Recherche ist gar keine Recherche... von Dampffreund, 07.09.2011, 23:05 Uhr

    In Ihrem Artikel werden leider, bis dato noch ungeklärte Sachverhalte als bereits gesetzlich verankert dargestellt. Hätten Sie gründlicher recherchiert, wäre ihnen sicher aufgefallen, dass seitens der EU noch in keiner Weise festgelegt wurde, ob sogenannte E-Zigaretten entweder als... » Weiterlesen

  • So lange EuGU und BVerw G von Muck, 07.09.2011, 22:52 Uhr

    bei ihrer ständigen Rechtsprechung bleiben („Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind“) wird möglicher Weise eine Ausarbeitung irgend einer subalternen Povinzregierung ohne schwere... » Weiterlesen

  • Bezirksrecht über EU-Recht? von Klaus, 07.09.2011, 22:02 Uhr

    Eine (wenn auch Bayerische) Bezirksregierung ist nicht befugt zu entscheiden ob die Flüssigkeit für elektrische Zigaretten unter das Arzneimittelgesetz fällt. Aus diesem Grund darf es auch nicht vom Deutschen Zoll beschlagnahmt werden. Entsprechende Urteile bestehen bereits. Dies ist... » Weiterlesen

  • Unglaublich von K. B., 07.09.2011, 19:57 Uhr

    Soso, eine Anwaltskanzlei kann jetzt entscheiden ob ein Produkt unter den §73 AMG fällt und "im freien Handel nicht vertrieben werden darf"? Der EuGH wrid also gar nicht mehr gefragt? MfG

  • Wasserdampf, loool, mal langsam von Reinhold, 07.09.2011, 19:55 Uhr

    Hallo Zitate: nikotinhaltigen Wasserdampf produziert... in der Wasserdampf produziert... sorry, aber so einen Schwachsinn habe ich selten gelesen. Wo haben Sie abgeschrieben? Es gab mal nen Minister welcher durch "copy und paste" berühmt wurde..... Die Bezirksregierung von... » Weiterlesen

  • Frage? von Der Frager, 07.09.2011, 19:46 Uhr

    ... und Sie sind wirklich sicher, dass Sie das hier ausreichend recherchiert und die Gesetzeslage richtig dargestellt haben? (Ja, das ist eine rhetorische Frage!)

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