Paypal - lieber nicht!
Immer häufiger erreichen uns Beschwerden von ebay-Verkäufern, denen aus unerfindlichen Gründen ihre Paypal-Konten gesperrt wurden. Nun kommen sie nicht mehr an ihr Geld, können keine weiteren Geschäfte abwickeln. Und warum das Ganze? Das wissen die Betroffenen auch nicht so recht. Die Auskünfte sind dünn, die Begründungen wenig nachvollziehbar.
PayPal-Zwang KEIN Kavaliersdelikt
Beitrag von Beavercreek
02.09.2011, 15:08 Uhr
Auch mich hat es bei diesem PayPal erwischt. Das übliche Prozedere: PayPal-Zwang, Identitätsprüfung über Hausbank, erneutes Zwangs-PayPal und dann Einfrieren des Kontos mit 634,26 EUR (Unterschlagung) ich solle erst eine Stromrechnung, Kontoauszüge und Personalausweis mit Meldebestätigung faxen. Ausweis und Kontoauszüge gefaxt, nichts passierte. Der Betrag blieb für über 180 Tage eingefroren.
Ich bin juristischer Laie und kann nicht beurteilen, ob es nicht doch Mittel und Wege gibt, dieser eBay-PayPal-Mafia und ihren aus meiner Sicht wirtschaftskriminellen Machenschaften Einhalt zu gebieten.
Kontopfändung ohne Rechtsgrund, auch der Rechtsgrundsatz Titel-Klausel-Zustellung scheint für PayPal nicht zu existieren. eBay zwingt gewerbliche und neue Mitglieder zu PayPal, obgleich eBay von den Machenschaften von PayPal weiß. PayPal, offensichtlich eine Bank in Luxemburg, versteckt sich hinter den dortigen Zulassungsbedingungen und agiert dreist auf dem deutschen Markt, obgleich so ein Unternehmen die allergrößten Schwierigkeiten bei einem Sitz in Deutschland bekäme. Dies vorausgeschickt nun die drei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Duldung oder aktive Beihilfe seitens eBay? Ich denke, dass man eBay durch den PayPal-Zwang zweifelsfrei Beihilfe zu den Straftaten vorwerfen kann. eBay zwingt neben den Neumitgliedern unter 50 Bewertungspunkten und gewerblichen Mitgliedern mit eBay-Shop auch Mitglieder zu PayPal, die in der umstrittenen „Sterne-Wertung“ auffällig wurden. eBay.de hat seine Niederlassung in Deutschland. Damit könnte man doch Anzeige wegen Beihilfe zur Unterschlagung und Untreue gegen eBay bei der Staatsanwaltschaft erstatten? Zumindest ein Untersuchungsbegehren sollte man beantragen.
Möglichkeit 2: In den AGB müssen Mitglieder PayPal autorisieren, wann immer es PayPal beliebt, auf das Mitgliedskonto zuzugreifen. Diese Klausel verstößt gegen deutsches Recht. Frage: Ist diese Klausel damit unwirksam und im Zweifel die gesamten AGB von PayPal? PayPal-Zwang wäre damit per se eine kriminelle Handlung von eBay und anzeigewürdig.
Möglichkeit 3: Das Kartellamt hat sich hinter eBay gestellt. Die Begründung ist für mich unlogisch und völlig neben der Sache. Frage: Muss man denn bei einer Strafanzeige gegen PayPal über Luxemburg oder Brüssel gehen? Es gibt ein viel schärferes Schwert! Wäre es nicht sinnvoller eine Untersuchung gegen PayPal resp. die Muttergesellschaft eBay bei der U.S. Securities and Exchange Commission (kurz: US Börsenaufsicht) in Washington zu beantragen? Die SEC überwacht nicht nur den Handel mit Wertpapieren sondern interessiert sich auch über die Rechtschaffenheit der mit ihrer Zustimmung an der NYSE gelisteten Unternehmen.
Mal angenommen, PayPal friert nur 10000 Konten mit je 1000 EUR für 180 Tage ein und erwirtschaftet einen Zins von lediglich 8% aus Kapitalanlagen, so ergibt das einen „erwirtschafteten“ Gewinn von 400.000,00 EUR. Das ist KEIN Kavaliersdelikt! Das ist kriminell.
Für mich steckt dahinter ein perfides System von Wirtschaftskriminalität ohne Beispiel. Mit der Änderung des Bewertungssystems von eBay auf ein einseitiges, diktatorisches Käufer-Regime und gleichzeitiger Gewährung von anonymen Einschätzungen (Sternebewertung) war es nur eine Frage der Zeit, bis Verkäufer massiv unter Kritik gerieten. eBay profitiert daran, weil es die so beschwerten Verkäufer mit Zwangs-PayPal disziplinieren kann. Dass dem so ist, beweist eBay gleich selbst. Bei der Verkäufer-Einschätzung kippte eBay zeitgleich das demokratische Mehrheitsprinzip und stellte auf Bewertung von wenigen Käufern ab. So ist es möglich, dass ein Verkäufer mit einem Profil von 99,6% Zwangs-PayPal auferlegt bekommt, weil eine absolute Minderheit dem Verkäufer nur eine 1-2 Sterne-Bewertung gaben. Natürlich weiß auch eBay, dass erzwungene Handlungen (PayPal für Neulinge) nur so lange halten, bis der Grund für den Zwang weggefallen ist. Abtrünnige PayPal-Verkäufer können so ganz einfach wieder eingefangen und erneut dem PayPal-Zwang unterworfen werden. Die so disziplinierten Verkäufer können zwingend davon ausgehen, dass ihr Konto exakt zu dem Zeitpunkt von PayPal gepfändet wird, wenn es einen überdurchschnittlich hohen Saldo aufweist. Die Begründung, man müsse die Identität des Kontoinhabers zum Schutz des Käufers nachhaltig prüfen, führt PayPal selbst ad absurdum, da es bei einem gepfändeten Konto auch weiterhin Einzahlungen zulässt und diese eben nicht wegen angeblicher Sicherheitsbedenken zurückweist.
Vielleicht findet sich mal ein Jurist mit Courage, der diesen kriminellen Machenschaften ein Ende bereitet. Von Mitbewerbern braucht man nichts erwarten. eBay hat keinen direkten Konkurrenten und Banken hacken sich untereinander nicht die Augen aus. beavercreek
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