Leserkommentar zum Artikel

Brauchen wir PayPal? Über Sinn und Unsinn des Online-Bezahlsystems

PayPal ist in aller Munde. Nach einer von Fittkau & Maaß Consulting durchgeführten W3B-Studie aus dem Jahre 2010 bevorzugen 79,3 Prozent der Befragten PayPal als Zahlungsmittel. Dieser Bekanntheitsgrad, aber auch Schwierigkeiten, die Mandanten der IT-Recht Kanzlei in der letzten Zeit mit PayPal hatten (einem unserer Mandanten wurde erst kürzlich sein PayPal-Konto mit 75.000,00 € eingefroren!!!), lädt dazu ein, über Sinn und Unsinn des Zahlungssystems PayPal einmal genauer nachzudenken.

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Die Geschichte eines Käuferschutzantrages

Beitrag von Stephan S.
03.08.2011, 10:47 Uhr

Paypal = sichererer

Was ich nunmehr am eigenen Leib erfahren konnte, ist die "Sicherheit", dass man von PP alleine gelassen wird. Aber zum Schachverhalt in kürze: Nach Unstimmigkeiten mit einem gewerblichen Verkäufer (Teile des Produkts fehlten) habe ich mich nicht für den Widerruf des Kaufvertrages entschieden, sondern dachte ich probiere mal den angepriesenen Service von PP aus.

Nachdem man sich durch die betreffenden Seiten bei PP "gehangelt" hat (hierfür hat man 45 Tage ab Kauf zeit) tritt das Unternehmen erst einmal als Schlichter auf und hört beide Seite an. Bereits ab diesem Zeitpunkt friert PP den strittigen Betrag beim Verkäufer ein.

Nach der Eröffnung dieses "Schlichtungsverfahrens" muss man binnen 20 Tagen den Käuferschutz-Button drücken. Wenn jetzt der Verkäufer nicht innerhalb 10 Tagen reagiert, gibt es das Geld zurück.

Mein Verkäufer hat reagiert und es stand somit Aussage gegen Aussage. Nach 30Tagen!!!! ohne eine Änderung des Sachverhalts, verlangte Paypal eine Strafanzeige meinerseits gegen den Verkäufer. Hierfür Zeitvorgabe: 10Tage ...nu aber schnell.

Wobei: Paypal schreibt vor wo und wie man die Anzeige zu erstatten ist. Direkt bei der Staatsanwaltschaft: nein Direkt bei einer Onlinewache der Polizei: nein Direkt bei einer Polizeiwache: ja

Jetzt braucht man nur noch eine Kopie der Anzeige, oder wenn es diese nicht mitgibt eine Bestätigung der Anzeigenaufnahme. Diese habe ich bei PP hochgeladen, doch.... oh Wunder. Sie wird nicht akzeptiert, da der Stempel der aufnehmenden Wache fehlt.

Ich möge doch bitte die fehlenden Belege nachreichen. Zeitvorgabe:4 Tage.

Aus dem Alter für eine Schnitzeljagd zum Stempel sammeln bin ich raus und benötige meine Zeit für wichtge Dinge. Auf Mails wird selbstredent nur standardisiert geantwortet.

Halten wir also fest: PP arbeitet seit Wochen mit dem Geld des Verkäufers. Er kommt nicht ran, ich komme nicht ran. Nachdem man den Betrag offenbar nicht länger ohne Begründung blockieren kann, wird versucht den Antagssteller mit lustigen und zeitlich nicht haltbaren Vorderungen aus dem Rennen zu katapultieren.

Wer ist somit der Gewinner des Käuferschutzes?

Ohne Zweifel Paypal. ~6Wochen ein Dahrlen vom Verküfer. ZINSLOS!

Bedenklich finde ich auch, dass PP mir vorschreibt, wo und wie ich einen Strafantrag zu stellen habe.

Ich werde keine weitere Zeit mehr in PP invenstieren und meine Energie lieber dazu nutzen, andere vor diesem Unternehmen zu warnen. Der zukünftige, finanzielle, Schaden für dieses Unternehmen wird duch meine konsequente Nichtnutzung weitaus größer sein, als das gesparte Geld beim Käuferschutz.

Ich hoffe hiermit dem ein oder anderen zum Nachdenken bewegt zu haben.

LG

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