Leserkommentar zum Artikel
OLG Düsseldorf: Verdoppelung der Lizenzgebühr bei unterlassenem Bildquellennachweis
Mit Urteil vom 09.05.2006 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf – Az. I-20 U 138/05 - entschieden, dass bei unerlaubter Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Bilder im Internet ein 100%iger Aufschlag auf die marktübliche Vergütung für die Nutzung der Bilder vorzunehmen ist, wenn die Bilder nicht mit einem Bildquellennachweis versehen werden.
Was passiert trotz Quellenangabe
Beitrag von R. Schmidt
29.07.2011, 21:21 Uhr
Was darf der Urheber denn berechnen (an Strafe) bei Quellenangabe bzw. Urheberanagbe?
Mit freundlichen Grüßen R.Schmidt
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