Leserkommentar zum Artikel

OLG Düsseldorf: Verdoppelung der Lizenzgebühr bei unterlassenem Bildquellennachweis

Mit Urteil vom 09.05.2006 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf – Az. I-20 U 138/05 - entschieden, dass bei unerlaubter Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Bilder im Internet ein 100%iger Aufschlag auf die marktübliche Vergütung für die Nutzung der Bilder vorzunehmen ist, wenn die Bilder nicht mit einem Bildquellennachweis versehen werden.

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Was passiert trotz Quellenangabe

Beitrag von R. Schmidt
29.07.2011, 21:21 Uhr

Was darf der Urheber denn berechnen (an Strafe) bei Quellenangabe bzw. Urheberanagbe?

Mit freundlichen Grüßen R.Schmidt

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