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OLG Düsseldorf: Verdoppelung der Lizenzgebühr bei unterlassenem Bildquellennachweis
vom 15.09.2007, 00:00 Uhr
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Was darf der Urheber denn berechnen (an Strafe) bei Quellenangabe bzw. Urheberanagbe?
Mit freundlichen Grüßen
R.Schmidt
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