Wie kann man den lästigen Einwurf von Werbung in Briefkästen wirksam ein Ende setzen?
Schon im Jahre 1988 entschied der Bundesgerichtshof, dass dem Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, der sich durch einen Aufkleber an seinem Briefkasten gegen den Einwurf von Werbematerial wehrt, gegenüber dem Werbenden ein Unterlassungsanspruch zusteht, wenn es dennoch zum Einwurf von Werbematerial kommt. Dieses Urteil hat noch immer unverändert Gültigkeit.
Ein guter Weg, Wettbewerber los zu werden.
Beitrag von Harry Heddergott
13.05.2011, 10:46 Uhr
Was passiert eigentlich, wenn ein Verteiler von Werbung peinlich darauf achtet, diese nicht in Briefkästen mit Werbeverbot zu werfen, ein anderer aber den Prospekt in einen Briefkasten mit Werbeverbot steckt.
Das könnte man ja systematisieren, um einen Konkurrenten durch die Flut der Abmahnungen "kaputt" zu machen.
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