Leserkommentar zum Artikel

Ist Produktmarketing via der „Tell a friend”- bzw. „Mailingpoint-Funktion“ rechtlich zulässig?

Die IT-Recht Kanzlei möchte aus aktuellem Anlass darauf aufmerksam machen, dass es mittlerweile ein erhöhtes Abmahnrisiko darstellt, sich der sog. Mailingpoint-Funktion, wie etwa "Produkte weiterempfehlen" oder „Newsletter weiterempfehlen“ zu bedienen.

» Artikel lesen


Da wäre doch Ebay Abmahnkandidat Nr. 1

Beitrag von Tusnelda
02.11.2010, 20:21 Uhr

Da kann man doch nur hoffen, dass bald mal jemand den selbsternannten 'Platzhirsch' Ebay kostenträchtig abmahnt, da Ebay auf jeder Artikelseite einen Link "Weiterempfehlen" installiert hat.

Vordergründig zum Wohle des sich nicht dagegen wehren könnenden Verkäufers, hintergründig natürlich der eigenen Raffgier gehorchend.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Gibt es denn inzwischen ein Urteil des BGH? von Ana Chiara, 13.06.2010, 04:32 Uhr

    Der Artikel ist von 2007 - gibt es inzwischen das erwartete Urteil?

  • Ohne Titel von M. Junk, 30.08.2009, 00:26 Uhr

    Eine gelungene Übersicht, die vor allem Eines dokumentiert: Deutschlands Rechtsprechung ist bei weitem noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen. Solche Funktionen ersetzen im Grund nur ein "copy&paste" der Seiten-URL bei Nutzung einer seperaten/eigenen E-Mailfunktion. Aber, woher sollten die... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei