Gewährleistung und Garantie bei Saturn – Rechtskenntnisse von einem anderen Stern
Dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und den dort normierten Ansprüchen des Käufers bei Mängeln scheint bei Saturn ähnlich viel Bedeutung zuzukommen wie auf dem Saturn – nämlich gar keine. Diese Unkenntnis des Gesetzes paart sich dann noch mit Unkenntnis der eigenen Garantie-AGB, was sich in Form von widerwilligen Service-Mitarbeitern manifestiert, denen die meisten Mängelhaftungs- oder Garantieregelungen mühsam dargelegt werden müssen. Im Folgenden stellen wir einen typischen Fall dieser Verkäuferborniertheit dar, den ein Mitarbeiter der IT-Recht-Kanzlei am eigenen Leibe durchleiden musste.
Verwirrung
Beitrag von IT-Kaufmann/Verbraucher/Jurastudent/ehem. MM-Mitarbeiter
26.10.2010, 16:58 Uhr
... darüber warum der Kommentar nicht mit dem Subsumierten überinstimmt?!
In ihrem Arikel legen Sie einwandfrei dar, warum der Markt rechtlich korrekt handelte, in ihrem Kommentar lassen sie sich aber über unmögliche Geschäftsgebahren aus?
Der Markt nahm ein Gerät ausserhalb der Garantie des Herstellers (gewerbl.Nutzung)und nach Beweislastumkehr zu einer Reparatur an. Diese hat er Ihnen kulanterweise und vermutl. wissentlich der Regelungen für gewerbl. Nutzung beim Kauf der Maschine erst ermöglicht, indem er Ihnen eine eigentlich nur für Verbraucher gedachte, markteigene Garantie angeboten hat.
Ansonsten wäre es nämlich an Ihnen gewesen den anfänglichen Mangel an einem gewerblich genutzten Verschleißteil (ich vermute mal einen Defekt am Mahlwerk = Verschleißteil)nachzuweisen.
Zudem erhielten Sie (wenn auch zögerlich) ein Leihgerät auf Kulanz, wozu der Markt auch zusatzvertraglich nicht verpflichtet gewesen wäre (besagte Klausel im Vertrag). Diese Klausel als auch die Stellung eines LG im Defektfalle lagen beide vor Kauf der Klärung (nachlesen oder Nachfrage beim Verkäufer) offen. Die Nichtwahrnehmung Ihrer eigenen Interessen kann man nicht dem Verkäufer anlasten!!
(Fraglich wäre höchstens ob er Sie darauf hätte hinweisen müssen. Aber da Kaffeemaschienen (ausser bei uns Juristen und in Cafes ;) ) leider nicht von grundauf als lebensnotwendiges Gut erwartbar sind, wohl eher nicht.)
Kritik an dem oft wenig geschulten Servicepersonal kann man mithin wohl dem Konzern anlasten da stimme ich Ihnen zu. Weniger aber dem oft total entnervten und gestressten Mitarbeitern. Aber auch hier sei gesagt, das es eben i.d.R. keine Juristen, Elektroniker oder psychologisch geschulten Fachleute sind, sondern einfache Mitarbeiter mit geringer Entscheidungskompetenz. Auch das ist bei solch einem Unternehmen erwartbar.
Die Juristen jener Kette bekommen sie in keinem Laden zu sehen. Ich kann Ihnen aber aus Erfahrung versichern, dass die sehr genau wissen was sie tun, nicht umsonst verliert dieser Konzern so wenige Rechtsfälle.
Fazit: Kommentar unnötig aufhetzend und contra dem eigenen Ergebnis. Muß nicht sein. Defekte sind ärgerlich, aber nicht vermeidbar.
Vielleicht waren Ihre Erwartungen einfach zu hoch, dann wechseln Sie einfach in ein kleines teures Geschäft wo man Sie persönlich kennt. Der Service wird dort klar besser sein, aber auch kaum der Preis. Service kostet leider und Saturn ist nunmal ein "Geiz ist geil-Geschäft".
für Kritik magikuss@gmx.de
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