Grauimport von Computer- und Konsolenspielen: Abmahnung droht!
Händler, die Computer- und Konsolenspiele im Ausland beziehen, auf denen keine USK-Kennzeichen auf Bildträger und Hülle angebracht sind, laufen Gefahr abgemahnt zu werden. Diese Bildträger erfüllen namentlich nicht die Anforderungen des § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie § 12 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes und dürfen daher Kindern und jugendlichen Personen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden.
Nachlabelung
Beitrag von Torsten Kracke
30.09.2010, 19:11 Uhr
Eine Nachlabelung ist natürlich zulässig solange es tatsächlich identische Versionen sind. Ansonsten läge ein Verstoß gegen Art. 28 EG-Vertrag vor. Richtig ist der Hinweis nur soweit, daß man nicht einfach ausländische Spiele und DVDs nehmen und darauf die deutsche FSK/USK nachlabeln darf, da es sich um eine andere Version handeln könnte. Solange man aber z. B. einen Bit-Vergleich der Datenträger macht und es sich um identische Versionen handelt darf man auch nachlabeln.
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