Leserkommentar zum Artikel

LG Passau: Aussage "Form und Farbe der Produktverpackung können geringfügig von den Produktbildern abweichen" keine AGB

Ist es wettbewerbswidrig, bei einzelnen Produktbildern im Internet Folgendes anzugeben: "Form und Farbe der Produktverpackung können geringfügig von den Produktbildern abweichen"? Das LG Passau ist jedenfalls nicht der Ansicht.

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Produktverpackung

Beitrag von Nico
10.08.2010, 08:44 Uhr

Ist doch nett, wenn es diesen Hinweis gibt! Dann ist der Kunde auch später beim Auspacken nicht enttäuscht, weil er eine andere Erwartung hatte. Manchmal versteh ich nicht, wieso sich Gerichte um so etwas "unwichtiges" kümmern müssen..

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