Leserkommentar zum Artikel

Vorsicht bei der Werbung mit „Apfelleder“

Lederimitate liegen bei umweltbewussten Abnehmern im Trend. Bei der rechtskonformen Bezeichnung tappen Anbieter aber immer wieder in Fallen. Jüngst traf es das „Apfelleder“.

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Und was ist korrekt?

Beitrag von Cf
08.09.2025, 06:17 Uhr

Hallo und vielen Dank für diesen wichtigen Hinweis. Leider wurde die wichtigste Frage im Beitrag nicht beantwortet: Wie darf/muss dieses "Apfelleder" denn gemäß Verordnung korrekt bezeichnet werden?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Textilkennzeichnung für Material aus Apfeltrester von IT-Recht Kanzlei, 08.09.2025, 09:45 Uhr

    Guten Tag, danke für Ihren Kommentar. Fasern aus Apfeltrester (Apfelleder) selbst sind keine textile Fasern. Eine Textilkennzeichnung ist gesetzlich aber nur erforderlich, wenn das Erzeugnis einen Gewichtsanteil an textilen Fasern von mindestens 80% aufweist. Sofern Fasern aus Apfeltrester in... » Weiterlesen

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