Vorsicht bei der Werbung mit „Apfelleder“
Lederimitate liegen bei umweltbewussten Abnehmern im Trend. Bei der rechtskonformen Bezeichnung tappen Anbieter aber immer wieder in Fallen. Jüngst traf es das „Apfelleder“.
Textilkennzeichnung für Material aus Apfeltrester
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
08.09.2025, 09:45 Uhr
Guten Tag,
danke für Ihren Kommentar.
Fasern aus Apfeltrester (Apfelleder) selbst sind keine textile Fasern.
Eine Textilkennzeichnung ist gesetzlich aber nur erforderlich, wenn das Erzeugnis einen Gewichtsanteil an textilen Fasern von mindestens 80% aufweist.
Sofern Fasern aus Apfeltrester in einem Textilerzeugnis aus mindestens 80% textilen Fasern verwendet werden, sind sie gemäß Art. 9 Abs. 5 der EU-Textilkennzeichnungsverordnung als "sonstige Fasern" in der Textilkennzeichnung anzugeben.
Wir haben den Beitrag um diese Information noch erweitert.
Mit freundlichen Grüßen, Ihre IT-Recht Kanzlei
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Und was ist korrekt? von Cf, 08.09.2025, 06:17 Uhr
Hallo und vielen Dank für diesen wichtigen Hinweis. Leider wurde die wichtigste Frage im Beitrag nicht beantwortet: Wie darf/muss dieses "Apfelleder" denn gemäß Verordnung korrekt bezeichnet werden?
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