Leserkommentar zum Artikel

IT-Recht Kanzlei stellt Musterimpressum für eingetragene Vereine zur Verfügung

Der [Impressumsgenerator |index.php?id=%2FTools%2Fhelfer] der IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort auch die Möglichkeit, sich ein Musterimpressum für einen eingetragenen Verein erstellen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass dieses Muster keine individuelle Beratung ersetzen kann.

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Beitrag von Michael
16.11.2008, 18:51 Uhr

Und wie sieht das Ganze bei nicht eingetragenen Vereinen aus? Wer haftet im Fall mehrerer Autoren? Welche Kontaktadresse ist dort anzugeben? Gibt´s auch für solche Fälle ein "Musterimpressum"?

Gruß Michael

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