Leserkommentar zum Artikel

EuGH: Zwingende Anrede-Auswahl ist DSGVO-Verstoß

Viele Webseiten fragen etwa im Bestellvorgang zwingend die Auswahl einer Anrede ab. Der EuGH hat entschieden, dass dies datenschutzwidrig ist.

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Keiner

Beitrag von N.T.
03.04.2025, 14:43 Uhr

In Bezug auf D. 04.02.2025, 20:52 Uhr

Jetzt müssen Sie gar nichts mehr ankreuzen. Wo ist das Problem? Wenn Sie in der Sache so entspannt wären wie sie angben, könnte es Ihnen doch egal sein und sie müssten keine wütenden Kommentare schreiben.

Dieses "deutsche" Urteil ist übrigens eine letztrichterliche Entscheidung des europäischen Gerichtshofs, dem das Verfahren vom höchsten französischen Gericht vorgelegt wurde.

Für die Verwaltung von Dokumenten- und Anschreibenvorlagen, die Aufarbeitung von Kund*innendatenbanken etc. ist es eine deutliche Erleichterung, hier den unnötigen Unterschied nicht mehr machen zu müssen (sofern das nicht zur Vertragserfüllung nötig ist).

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

  • Was ist mit Marktplätzen? von M.H., 21.02.2025, 14:05 Uhr

    Ist dann ein Verkauf auf Marktplätzen nun auch Abmahngefährdet? Oder werden dann eher die Marktplatzbetreiber abgemahnt, nicht die Händler?

  • Wenn ich die Kommentare lese.. von D., 04.02.2025, 20:52 Uhr

    ..weiß ich, warum wir solche "Gesetze" haben! Das alles ist so dermassen typisch Deutsch, da wird mir inzwischen schlecht davon. Alles muss korrekt sein, ausdiskutiert werden und blablabla.. wen interessiert denn der Blubb?! Leute, einfach mal das Leben genießen und bisschen locker werden! Ich... » Weiterlesen

  • Antwort auf Antwort Kommentar von CW von NE, 02.02.2025, 03:47 Uhr

    Abgesehen davon, dass ich (40+) die Möglichkeit regelmäßig nutze sofern sie gegeben ist, und auch andere Leute kenne, die das tun - es macht durchaus einen Unterschied, ob die Angabe der Anrede komplett freiwillig ist und einfach ausgelassen werden kann, oder ob explizit "leer" ausgewählt werden... » Weiterlesen

  • Antwort auf Antwort Kommentar von CW von CW, 31.01.2025, 08:51 Uhr

    Hallo, zum einen ist es die technische Realisierbarkeit, aber wir haben auch von vielen Kunden (Zielgruppe 40+) die Rückmeldung, dass sie gerne die Anrede auswählen, damit wir sie mit der gebotenen Höflichkeit ansprechen. Wir hatten die Option [leer] schon länger in der Auswahl, aber sie wurde... » Weiterlesen

  • Antwort auf Kommentar von CW von IT-Recht Kanzlei, 30.01.2025, 09:20 Uhr

    Guten Tag, bitte beachten Sie, dass wir im Artikel nur in der gebotenen Kürze auf den dem EuGH-Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt eingehen können. Etwaig denkbare, zulässige weitere Gestaltungsmöglichkeiten müssen einer individuellen Rechtsberatung vorbehalten bleiben. Wenngleich sich die... » Weiterlesen

  • Etwas präziser wäre schön von Cw, 30.01.2025, 08:23 Uhr

    Hallo, im Artikel ist angegeben: "Wer die Nutzer zu einer entsprechenden Angabe „zwingt“, indem er ein entsprechendes Pflichtfeld für die Angabe der Anrede vorhält, läuft damit Gefahr, gegen den Grundsatz der Datenminimierung der DSGVO zu verstoßen." Man läuft genaugenommen aber keine Gefahr nur... » Weiterlesen

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