EuGH: Zwingende Anrede-Auswahl ist DSGVO-Verstoß
Viele Webseiten fragen etwa im Bestellvorgang zwingend die Auswahl einer Anrede ab. Der EuGH hat entschieden, dass dies datenschutzwidrig ist.
Was ist mit Marktplätzen?
Beitrag von M.H.
21.02.2025, 14:05 Uhr
Ist dann ein Verkauf auf Marktplätzen nun auch Abmahngefährdet? Oder werden dann eher die Marktplatzbetreiber abgemahnt, nicht die Händler?
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Keiner von N.T., 03.04.2025, 14:43 Uhr
In Bezug auf D. 04.02.2025, 20:52 Uhr Jetzt müssen Sie gar nichts mehr ankreuzen. Wo ist das Problem? Wenn Sie in der Sache so entspannt wären wie sie angben, könnte es Ihnen doch egal sein und sie müssten keine wütenden Kommentare schreiben. Dieses "deutsche" Urteil ist übrigens eine... » Weiterlesen
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Wenn ich die Kommentare lese.. von D., 04.02.2025, 20:52 Uhr
..weiß ich, warum wir solche "Gesetze" haben! Das alles ist so dermassen typisch Deutsch, da wird mir inzwischen schlecht davon. Alles muss korrekt sein, ausdiskutiert werden und blablabla.. wen interessiert denn der Blubb?! Leute, einfach mal das Leben genießen und bisschen locker werden! Ich... » Weiterlesen
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Antwort auf Antwort Kommentar von CW von NE, 02.02.2025, 03:47 Uhr
Abgesehen davon, dass ich (40+) die Möglichkeit regelmäßig nutze sofern sie gegeben ist, und auch andere Leute kenne, die das tun - es macht durchaus einen Unterschied, ob die Angabe der Anrede komplett freiwillig ist und einfach ausgelassen werden kann, oder ob explizit "leer" ausgewählt werden... » Weiterlesen
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Antwort auf Antwort Kommentar von CW von CW, 31.01.2025, 08:51 Uhr
Hallo, zum einen ist es die technische Realisierbarkeit, aber wir haben auch von vielen Kunden (Zielgruppe 40+) die Rückmeldung, dass sie gerne die Anrede auswählen, damit wir sie mit der gebotenen Höflichkeit ansprechen. Wir hatten die Option [leer] schon länger in der Auswahl, aber sie wurde... » Weiterlesen
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Antwort auf Kommentar von CW von IT-Recht Kanzlei, 30.01.2025, 09:20 Uhr
Guten Tag, bitte beachten Sie, dass wir im Artikel nur in der gebotenen Kürze auf den dem EuGH-Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt eingehen können. Etwaig denkbare, zulässige weitere Gestaltungsmöglichkeiten müssen einer individuellen Rechtsberatung vorbehalten bleiben. Wenngleich sich die... » Weiterlesen
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Etwas präziser wäre schön von Cw, 30.01.2025, 08:23 Uhr
Hallo, im Artikel ist angegeben: "Wer die Nutzer zu einer entsprechenden Angabe „zwingt“, indem er ein entsprechendes Pflichtfeld für die Angabe der Anrede vorhält, läuft damit Gefahr, gegen den Grundsatz der Datenminimierung der DSGVO zu verstoßen." Man läuft genaugenommen aber keine Gefahr nur... » Weiterlesen
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