EuGH: Zwingende Anrede-Auswahl ist DSGVO-Verstoß
Viele Webseiten fragen etwa im Bestellvorgang zwingend die Auswahl einer Anrede ab. Der EuGH hat entschieden, dass dies datenschutzwidrig ist.
Keiner
Beitrag von N.T.
03.04.2025, 14:43 Uhr
In Bezug auf D. 04.02.2025, 20:52 Uhr
Jetzt müssen Sie gar nichts mehr ankreuzen. Wo ist das Problem? Wenn Sie in der Sache so entspannt wären wie sie angben, könnte es Ihnen doch egal sein und sie müssten keine wütenden Kommentare schreiben.
Dieses "deutsche" Urteil ist übrigens eine letztrichterliche Entscheidung des europäischen Gerichtshofs, dem das Verfahren vom höchsten französischen Gericht vorgelegt wurde.
Für die Verwaltung von Dokumenten- und Anschreibenvorlagen, die Aufarbeitung von Kund*innendatenbanken etc. ist es eine deutliche Erleichterung, hier den unnötigen Unterschied nicht mehr machen zu müssen (sofern das nicht zur Vertragserfüllung nötig ist).
Was ist mit Marktplätzen?
Beitrag von M.H.
21.02.2025, 14:05 Uhr
Ist dann ein Verkauf auf Marktplätzen nun auch Abmahngefährdet? Oder werden dann eher die Marktplatzbetreiber abgemahnt, nicht die Händler?
Wenn ich die Kommentare lese..
Beitrag von D.
04.02.2025, 20:52 Uhr
..weiß ich, warum wir solche "Gesetze" haben! Das alles ist so dermassen typisch Deutsch, da wird mir inzwischen schlecht davon. Alles muss korrekt sein, ausdiskutiert werden und blablabla.. wen interessiert denn der Blubb?! Leute, einfach mal das Leben genießen und bisschen locker werden! Ich kreuze bei Bestellungen manchmal "Frau"an, manchmal "Mann" oder halt eben NICHTS. Mir ist doch völlig latte, was auf einer Rechnung steht und wie man mich anspricht, Herrgottnochmal! so wichtig bin ich nicht. Wichtig ist, dass der Betrag stimmt.
Antwort auf Antwort Kommentar von CW
Beitrag von NE
02.02.2025, 03:47 Uhr
Abgesehen davon, dass ich (40+) die Möglichkeit regelmäßig nutze sofern sie gegeben ist, und auch andere Leute kenne, die das tun - es macht durchaus einen Unterschied, ob die Angabe der Anrede komplett freiwillig ist und einfach ausgelassen werden kann, oder ob explizit "leer" ausgewählt werden muss.
Ein explizites "ich möchte das nicht angeben" ist etwas anderes als "ich hab halt einfach nur die Pflichtfelder ausgefüllt".
Und dass ein Teil der Kundschaft die Anrede gerne nutzt, ist noch längst kein Grund für ein Pflichtfeld - wenn das individuell wichtig ist, steht ja die Auswahl bei einem freiwilligen Feld trotzdem frei.
Antwort auf Antwort Kommentar von CW
Beitrag von CW
31.01.2025, 08:51 Uhr
Hallo, zum einen ist es die technische Realisierbarkeit, aber wir haben auch von vielen Kunden (Zielgruppe 40+) die Rückmeldung, dass sie gerne die Anrede auswählen, damit wir sie mit der gebotenen Höflichkeit ansprechen. Wir hatten die Option [leer] schon länger in der Auswahl, aber sie wurde tatsächlich noch nie verwendet :-)
Antwort auf Kommentar von CW
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
30.01.2025, 09:20 Uhr
Guten Tag,
bitte beachten Sie, dass wir im Artikel nur in der gebotenen Kürze auf den dem EuGH-Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt eingehen können.
Etwaig denkbare, zulässige weitere Gestaltungsmöglichkeiten müssen einer individuellen Rechtsberatung vorbehalten bleiben.
Wenngleich sich die Sinnhaftigkeit eines "Pflichtfelds" für eine Anrede, welches dann auch die Eingabe von "keine Angabe" bzw. ein Leerlassen zulässt, uns nicht ganz erschließen will (da es sich dann ja schon gar nicht um ein Pflichtfeld zur Angabe einer Anrede handelt), haben wir eine Ergänzung des Beitrags vorgenommen.
Etwas präziser wäre schön
Beitrag von Cw
30.01.2025, 08:23 Uhr
Hallo, im Artikel ist angegeben: "Wer die Nutzer zu einer entsprechenden Angabe „zwingt“, indem er ein entsprechendes Pflichtfeld für die Angabe der Anrede vorhält, läuft damit Gefahr, gegen den Grundsatz der Datenminimierung der DSGVO zu verstoßen."
Man läuft genaugenommen aber keine Gefahr nur weil man ein Pflichtfeld vorhält, sondern wenn in dem Pflichtfeld nicht alle Auswahlmöglichkeiten bestehen. Wenn z.B. Herr, Frau, Divers, [leere Auswahl] angeboten werden, dann kann das Pflichtfeld ja mit der leeren Auswahl, und somit ohne Angabe, gefüllt werden. So entsteht trotz Pflichtfeld kein Verstoß.
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