Leserkommentar zum Artikel

„DIN-geprüft“: Ohne Zusatzinformationen abmahnbar

Die Werbung mit Prüfergebnissen birgt Abmahnpotenzial. Jüngst traf es eine beworbene „DIN-Prüfung“ ohne weitere Aufklärung. Mit LegalScan Pro lassen sich solche Abmahnungen vermeiden.

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DIN-Angaben

Beitrag von Tim
01.04.2025, 10:29 Uhr

Biete ich beispielsweise Papier mit der Bezeichnung "DIN A4" an, muss ich dann auch Informationen zur Prüfstelle, zur Zertifikatsnummer und zu den Prüfkriterien bereitstellen?

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