Sind Einbau- bzw. Verwendungshinweise rechtlich kritisch?
Um Reklamationen und Schäden zu vermeiden, geben Händler bei bestimmten Waren Verwendungshinweise - etwa, dass ein Einbau nur durch eine Fachwerkstatt erfolgen darf. Ist das rechtlich zulässig?
So hebelt man die Garantie aus
Beitrag von Michael Fritz Richard
28.01.2025, 19:27 Uhr
Mit dem Hinweis , den Artikel von fachkompetenten Personen Einbau zu lassen hebelt die Industrie ja quasi das Recht Garantie/Gewährleistung aus . In meinem Fall habe ich eine 70 cm breite Schiebetür für meine Stube selber eingebaut , die dann auch 7 Monate gut funktionierte bis ein Kunststoffschieber brach und die Tür nicht mehr zu bewegen war . Als ich dann nach Ersatz fragte innerhalb der Garantiezeit wurde mir erklärt, dass ich einen EinbauNachweis erbringen müsste . Wenn nicht dann keine Garantie. Vielen Dank an die Firma HADECO aus Hamburg die mit solchen Tricks arbeitet. Nie wieder danke
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