Leserkommentar zum Artikel

EU-Produktsicherheitsverordnung: Wir bieten Beratung an!

Gerne möchten wir unser Unlimited-Paket vorstellen, welches auch Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Erfüllung der GPSR-Pflichten beinhaltet.

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Verkauf über Stände, später in den Shop

Beitrag von M_A
12.09.2024, 09:05 Uhr

Hallo, ich verkaufe viele meiner Artikel (Schmuck und Edelsteine) schon seit vielen Jahren über den stationären Handel. Anfangs im eigenen Laden und nach der Schließung dann weiter über Marktstände und auch im Direktvertrieb. Seit 2 Jahren pflege ich meine Waren auch in meinen Onlineshop ein, wie ich halt Zeit dazu finde. ABER ... wie verhält sich das jetzt mit den ganzen Angaben?

Da ich meine Artikel ja schon lange, durch die oben genannten Vertriebswege, dem Markt 'bereitgestellt' habe und jetzt erst nach dem 13.12.2024 dazu komme diese Artikel in den Onlineshop aufzunehmen, muss ich dann trotzdem diese ganzen Angaben zum Hersteller usw. machen?

Viele dieser Schmuckartikel habe ich vor vielen Jahren schon von Großhändlern auf Schmuck- und Edelstein-Messen gekauft (da war auch viel schon fertig hergestellter Schmuck dabei) und da lässt sich inzwischen weder Hersteller noch Großhändler mehr nachvollziehen.

Darf ich diese Artikel also somit gar nicht mehr in den Onlineshop aufnehmen und habe dann eben 'Pech gehabt', weil ich keine Angaben dazu machen kann obwohl ich alles schon mal im Verkauf hatte, aber halt nur noch nicht im Online-Shop?

Ich finde diese EU Verordnung einfach nur furchtbar.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Ware vor dem 13.12 von Nancy, 16.12.2024, 10:16 Uhr

    Kann man nicht einfach die ganze Ware die man vor den 13.12 gekauft hat, von der neuen Regelung ausschließen ? Dies kann man ja mit der original Rechnung nachweisen. Und erst alles was jetzt neu angeschafft wird, muss dann nach neuer Regelung ausgezeichnet werden ? Ich werde meine Sachen jetzt nur... » Weiterlesen

  • @M_BZ von Flo, 12.09.2024, 20:03 Uhr

    Glaube nicht, dass das so einfach ist. Dann könnte ja jeder einfach behaupten, alles schon vor dem 13.12. eingeführt bzw. angeboten zu haben. Wie soll das kontrolliert werden? Dann wäre diese ganze GPSR relativ sinnlos…ist sie für mich eh. Brüssel scheint die Online-Händler zu hassen….immer noch... » Weiterlesen

  • nur für den Markt gebrachte Produkte ab Dez? von m_bz, 12.07.2024, 09:52 Uhr

    GPSR gilt meines Wissens nur für ab dem Stichtag im Dez. neu auf den Markt gebrachte Produkte. So wurde es auch gestern auf onlinehändler news nochmal von Volljuristin May veröffentlicht. https://www.facebook.com/share/v/5yj7YjE6uZdhh9TR/ Verstehe ich das richtig und für alle Produkte die... » Weiterlesen

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