Leserkommentare zum Artikel

EU-Produktsicherheitsverordnung: Wir bieten Beratung an!

Gerne möchten wir unser Unlimited-Paket vorstellen, welches auch Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Erfüllung der GPSR-Pflichten beinhaltet.

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Ware vor dem 13.12

Beitrag von Nancy
16.12.2024, 10:16 Uhr

Kann man nicht einfach die ganze Ware die man vor den 13.12 gekauft hat, von der neuen Regelung ausschließen ? Dies kann man ja mit der original Rechnung nachweisen. Und erst alles was jetzt neu angeschafft wird, muss dann nach neuer Regelung ausgezeichnet werden ? Ich werde meine Sachen jetzt nur noch ab verkaufen und den Onlineshop schließen. Immer mehr absurde Auflagen, Anforderungen, Regelungen - die immer mehr Geld kosten und für Kleinunternehmer einfach nicht mehr umsetzbar sind.

@M_BZ

Beitrag von Flo
12.09.2024, 20:03 Uhr

Glaube nicht, dass das so einfach ist. Dann könnte ja jeder einfach behaupten, alles schon vor dem 13.12. eingeführt bzw. angeboten zu haben. Wie soll das kontrolliert werden? Dann wäre diese ganze GPSR relativ sinnlos…ist sie für mich eh. Brüssel scheint die Online-Händler zu hassen….immer noch eins drauf, bis alles platt ist.

Verkauf über Stände, später in den Shop

Beitrag von M_A
12.09.2024, 09:05 Uhr

Hallo, ich verkaufe viele meiner Artikel (Schmuck und Edelsteine) schon seit vielen Jahren über den stationären Handel. Anfangs im eigenen Laden und nach der Schließung dann weiter über Marktstände und auch im Direktvertrieb. Seit 2 Jahren pflege ich meine Waren auch in meinen Onlineshop ein, wie ich halt Zeit dazu finde. ABER ... wie verhält sich das jetzt mit den ganzen Angaben?

Da ich meine Artikel ja schon lange, durch die oben genannten Vertriebswege, dem Markt 'bereitgestellt' habe und jetzt erst nach dem 13.12.2024 dazu komme diese Artikel in den Onlineshop aufzunehmen, muss ich dann trotzdem diese ganzen Angaben zum Hersteller usw. machen?

Viele dieser Schmuckartikel habe ich vor vielen Jahren schon von Großhändlern auf Schmuck- und Edelstein-Messen gekauft (da war auch viel schon fertig hergestellter Schmuck dabei) und da lässt sich inzwischen weder Hersteller noch Großhändler mehr nachvollziehen.

Darf ich diese Artikel also somit gar nicht mehr in den Onlineshop aufnehmen und habe dann eben 'Pech gehabt', weil ich keine Angaben dazu machen kann obwohl ich alles schon mal im Verkauf hatte, aber halt nur noch nicht im Online-Shop?

Ich finde diese EU Verordnung einfach nur furchtbar.

nur für den Markt gebrachte Produkte ab Dez?

Beitrag von m_bz
12.07.2024, 09:52 Uhr

GPSR gilt meines Wissens nur für ab dem Stichtag im Dez. neu auf den Markt gebrachte Produkte.

So wurde es auch gestern auf onlinehändler news nochmal von Volljuristin May veröffentlicht.

https://www.facebook.com/share/v/5yj7YjE6uZdhh9TR/

Verstehe ich das richtig und für alle Produkte die bereits vor dem 13.12.24 eingeführt und verkauft wurden besteht die Umsetzung nicht.

Erst für alle ab dem 13.12. auf den Markt gebrachten Produkte muss die Umsetzung erfolgen?

Denn das würde uns Händlern ja sinnvollerweise bürokratische Hürden erleichtern und bleibt überschaubar.

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