Achtung Plüschtier – Warnhinweise auf Spielwaren dürfen nicht zur Umgehung der Sicherungsanforderungen führen
Weihnachten naht und wir haben wieder einmal etwas Besonderes aus unserem Alltag zu berichten. Das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig hat in Vollzug des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) eBay-Angebote eines Online-Händlers beanstandet. Konkret ging es um den Warnhinweis "Achtung!!! Nur für Kinder ab 3 Jahren, wegen verschluckbarer Kleinteile" im Zusammenhang mit dem Verkauf von Stofftieren. Was das Gewerbeaufsichtsamt konkret bemängelt und welche rechtlichen Regelungen hier zugrunde liegen, erläutert unser heutiger Beitrag.