Leserkommentar zum Artikel

EU-Produktsicherheitsverordnung: Wir bieten Beratung an!

Gerne möchten wir unser Unlimited-Paket vorstellen, welches auch Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Erfüllung der GPSR-Pflichten beinhaltet.

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Ware vor dem 13.12

Beitrag von Nancy
16.12.2024, 10:16 Uhr

Kann man nicht einfach die ganze Ware die man vor den 13.12 gekauft hat, von der neuen Regelung ausschließen ? Dies kann man ja mit der original Rechnung nachweisen. Und erst alles was jetzt neu angeschafft wird, muss dann nach neuer Regelung ausgezeichnet werden ? Ich werde meine Sachen jetzt nur noch ab verkaufen und den Onlineshop schließen. Immer mehr absurde Auflagen, Anforderungen, Regelungen - die immer mehr Geld kosten und für Kleinunternehmer einfach nicht mehr umsetzbar sind.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • @M_BZ von Flo, 12.09.2024, 20:03 Uhr

    Glaube nicht, dass das so einfach ist. Dann könnte ja jeder einfach behaupten, alles schon vor dem 13.12. eingeführt bzw. angeboten zu haben. Wie soll das kontrolliert werden? Dann wäre diese ganze GPSR relativ sinnlos…ist sie für mich eh. Brüssel scheint die Online-Händler zu hassen….immer noch... » Weiterlesen

  • Verkauf über Stände, später in den Shop von M_A, 12.09.2024, 09:05 Uhr

    Hallo, ich verkaufe viele meiner Artikel (Schmuck und Edelsteine) schon seit vielen Jahren über den stationären Handel. Anfangs im eigenen Laden und nach der Schließung dann weiter über Marktstände und auch im Direktvertrieb. Seit 2 Jahren pflege ich meine Waren auch in meinen Onlineshop ein, wie... » Weiterlesen

  • nur für den Markt gebrachte Produkte ab Dez? von m_bz, 12.07.2024, 09:52 Uhr

    GPSR gilt meines Wissens nur für ab dem Stichtag im Dez. neu auf den Markt gebrachte Produkte. So wurde es auch gestern auf onlinehändler news nochmal von Volljuristin May veröffentlicht. https://www.facebook.com/share/v/5yj7YjE6uZdhh9TR/ Verstehe ich das richtig und für alle Produkte die... » Weiterlesen

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