Leserkommentar zum Artikel

OLG München: Die Lieferzeitangabe „ca. 2-4 Werktage“ ist hinreichend bestimmt ?!

Mit Beschluss vom 14.10.2014 (Az. 29 W 1935/14) hatte das OLG München entschieden, dass die Lieferzeitangabe „ca. 2-4 Werktage“ einen hinreichend konkreten Liefertermin ausweise. Insbesondere läge hierin kein Verstoß gegen § 308 Nr. 1 BGB. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des Gerichts in unserem Beitrag.

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Lieferverzug oder nicht?

Beitrag von Lieferverzug
25.08.2024, 09:16 Uhr

Wir haben einen Werksvertrag unterzeichnet am 16.04.24 in dem steht das die Bestellung in ca. 8-10 Wochen nach technischer Klarstellung sowie Eingang des Prüfberichtes, Erteilung der Baugenehmigung und Materialverfügbarkeit. Alles bis auf die Materialverfügbarkeit wurde unserer Seits am 16.04. erfüllt. Die Ware kam dann vom 16.4 an aus gerechnet, 18 Wochen später!! Und der händler redet sich raus. Also Lieferverzug oder nicht, wer ist im recht

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Rückfrage von Kleebach, 19.04.2023, 16:37 Uhr

    Vielen Dank für die interessanten und hilfreichen Ausführungen! Allerdings ist mir nicht ganz klar geworden, wie und ab wann ich als Verbraucherin einen Kaufvertrag mit Minderung und Schadensersatz geltend machen kann, wenn in diesem Kaufvertrag ein ca. Liefertermin angegeben ist. Können Sie mir... » Weiterlesen

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