OLG München: Die Lieferzeitangabe „ca. 2-4 Werktage“ ist hinreichend bestimmt ?!
Mit Beschluss vom 14.10.2014 (Az. 29 W 1935/14) hatte das OLG München entschieden, dass die Lieferzeitangabe „ca. 2-4 Werktage“ einen hinreichend konkreten Liefertermin ausweise. Insbesondere läge hierin kein Verstoß gegen § 308 Nr. 1 BGB. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des Gerichts in unserem Beitrag.
Rückfrage
Beitrag von Kleebach
19.04.2023, 16:37 Uhr
Vielen Dank für die interessanten und hilfreichen Ausführungen! Allerdings ist mir nicht ganz klar geworden, wie und ab wann ich als Verbraucherin einen Kaufvertrag mit Minderung und Schadensersatz geltend machen kann, wenn in diesem Kaufvertrag ein ca. Liefertermin angegeben ist. Können Sie mir das beantworten?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben