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E-Mail-Signaturen für Unternehmen: Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails

Meist enthalten E-Mails am Ende nur ein nettes, abschließendes Grußwort. Eine Signatur mit Name und Anschrift fehlt nicht selten. Doch E-Mail-Signaturen erleichtern nicht nur die Kontaktaufnahme potenzieller Kunden für telefonische Rückfragen. Oftmals sind sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die IT-Recht-Kanzlei erläutert im heutigen Beitrag, wann eine Pflicht zur E-Mail-Signatur konkret besteht und wie sie zu erfüllen ist.

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Mitarbeiter sitzen im Ausland mit deutsche Signatur

Beitrag von Maik Dust
30.05.2024, 09:16 Uhr

Guten Tag,

wie im Betreff genannt, möchte ich gerne wissen, ob es erlaubt ist.

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 49 Kommentare vollständig anzeigen

  • OMG von Tu felix Helvetia, 01.07.2024, 15:09 Uhr

    Als jemand, der vor 10 Jahren in die Schweiz gezogen ist, kann ich über all das und vieles anderes, was in Deutschland so veranstaltet wird, nur den Kopf schütteln. In der Schweiz gibt es nicht nur nichts vergleichbares, vor allem fehlt das Instrument der Abmahnung ebenfalls ersatzlos. Und... » Weiterlesen

  • Künstlerin von Heike, 01.07.2024, 12:47 Uhr

    Gilt das auch, wenn ich im Zuge einer etsy-Bestellung dem Käufer/der Käuferin via Mail mitteile, dass ich die Bestellung versendet habe?

  • Compliance Consultant von Larissa, 25.04.2024, 09:22 Uhr

    Gehört auch ein Prokurist zur Pflichtangabe in der E-Mail-Signatur oder lediglich die Geschäftsführer?

  • gilt das auch für Distributionen im Ausland? von Elisabeth, 28.08.2023, 08:57 Uhr

    Unsere Firma hat zwei Tocherfirmen im Ausland (UK und Dänemark/Norwegen), gilt dies auch für diese oder bezieht sich der Beitrag lediglich auf Firmen mit Sitz in Deutschland

  • E-Mail Signatur für Heilberufe von Sabine, 23.08.2023, 15:45 Uhr

    Vielen Dank für Ihre Antwort auf die Frage, die ich mir gestellt habe. Leider wird ihre Antwort nicht vollständig angezeigt. Würde mich über Ihre komplette Antwort sehr freuen. Vielen Dank schon mal

  • E-Mail-Signaturen für Heilberufe von IT-Recht Kanzlei, 22.08.2023, 09:33 Uhr

    Guten Tag, danke für Ihren Kommentar. Ärzte und Physiotherapeuten sind den freien Berufen zugeordnet. Für sie gelten bzgl. E-Mail-Signaturen die Empfehlungen gemäß Ziffer V. des Beitrages. Mit freundlichen Grüßen, Ihre IT-Recht Kanzlei

  • Gilt das auch für eine Arztpraxis? von Sabine, 22.08.2023, 08:43 Uhr

    Gilt das ganze auch für eine Arztpraxis oder eine Physiotherapie-Praxis?

  • Schell von Tobias, 02.01.2023, 12:12 Uhr

    Ist es auch notwendig, dass der Mitarbeiter, der z. B. auf eine Kundenanfrage per E-Mail antwortet, seinen Namen, zumindest den Nachnamen, unter der Nachricht stehen hat? Oder genügt dort beispielsweise ein "Customer Support".

  • DSB von Elisabeth Kohm, 15.09.2022, 14:04 Uhr

    Gilt die Pflicht zur E-Mail-Signatur auch für Persönliche Nachrichten innerhalb einer Plattform wie Xing oder LinkedIn?

  • Datenschutzbeauftragter von Stephan Senk, 31.08.2022, 16:02 Uhr

    Vielen dank für den interessanten Beitrag. ich habe neulich eine E-Mail vom Datenschutz NRW bekommen, die haben das noch in E-Mails / Signatur mit verankert: .... um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur... » Weiterlesen

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